Das Nullschwellenseminar der Grundmeier KG richtet sich an Verarbeiter von Holz- und Kunststofftüren und bietet – neben den rechtlichen Grundlagen – einen Workshop für die Montage einer bodenebenen Türschwelle. Beim Selbstversuch konnten die Teilnehmer erfahren, wie schwer es war, eine 20 mm Hürde zu nehmen.
Dank ALUMAT ist Schwellenfreiheit bei Außentüren seit über 20 Jahren möglich. Dadurch kann jeder komfortabel und sicher in alle Gebäude und Wohnungen gelangen. Auch die wertvollen Sonnenplätze auf Terrassen und Balkonen können ohne jegliche Barriere genossen werden. Ab Sommer 2018 ist sogar eine passivhauszertifizierte Nullschwelle erhältlich.
In der Juni-Ausgabe der GLASWELT antwortete Walter Herre auf die Kritik, die Ulrike Jocham an dem von ihm und vier weiteren Sachverständigen mitverfassten Buch „Balkone, Loggien und Terrassen“ geübt hatte (GLASWELT 1/17). Sie plädiert leidenschaftlich für die Nullschwelle – nicht zuletzt auch als Sprachrohr für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen, für die auch kleine Schwellen hohe Hürden darstellen können.
Unter der Überschrift „Sachverstand oder Schaden für die Allgemeinheit?“ setzte sich Dipl.-Ing. Ulrike Jocham in der Januar-Ausgabe der GLASWELT mit dem Buch „Balkone, Loggien und Terrassen“ auseinander. Sie zeigte sich insbesondere mit der Art und Weise, wie die fünf Autoren das Thema der Türschwellen behandelten, unzufrieden. Dipl.-Ing. Walter Herre, einer der Autoren des Buches, bezieht dazu im Namen aller fünf Autoren Stellung.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ sagt das Grundgesetz in Artikel 3 (Absatz 3) seit 1994. Nach immerhin 20 Jahren scheint das in der Bauwelt noch nicht wirklich angekommen zu sein. Nach wie vor wird der Barriereabbau – gerade auch im öffentlichen Bereich – eher stiefmütterlich behandelt, obwohl die bauliche Umsetzung einfach ist.
Ein häufiger Streitpunkt auch bei der Altbausanierung ist die Schwellenhöhe von zu ersetzenden Balkon- und Terrassentüren. Für die einen kann es nicht hoch genug sein, während es für die anderen nahezu schwellenlos sein muss. Für den Sachverständigen und Fensterbauer Jürgen Sieber steht jedenfalls fest: Etwas mehr Schweizer Gelassenheit täte uns allen in dieser Diskussion gut.
Die DIN 18040, die Norm für barrierefreies Bauen, fordert tatsächliche Schwellenfreiheit: „Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig“ und erlaubt eine Ausnahme: „Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“
Laut dem zuständigen Arbeitsausschuss ist diese...
Durch die demografischen Veränderungen nehmen die Wohnformen des betreuten bzw. seniorengerechten Wohnens erheblich zu. Das Gebiet „Barrierefreies Bauen“ hat sich ebenfalls weiterentwickelt, sodass dieser Leitfaden überarbeitet, in der dritten Auflage vorliegt. Der Autor konzentriert sich auf die...
Sowohl bei Hauseingängen, Türschwellen zu Terrassen und Balkonen als auch bei Nassräumen (z.B. Duschräume) grenzen feuchtigkeitsbeanspruchte Bodenflächen unmittelbar an „trockene“ Fußbodenflächen. Ein veröffentlichter Forschungsbericht hat zum Ziel, praxisnahe und funktionsfähige Detaillösungen aufzuzeigen, die auch einen barrierefreien Zugang ermöglichen.
Sowohl bei Hauseingängen, Türschwellen zu Terrassen und Balkonen als auch bei Nassräumen (z.B. Duschräume) grenzen feuchtigkeitsbeanspruchte Bodenflächen unmittelbar an „trockene“ Fußbodenflächen. Ein veröffentlichter Forschungsbericht, der hier herunterladbar ist, hat zum Ziel, praxisnahe und funktionsfähige Detaillösungen aufzuzeigen, die auch einen barrierefreien Zugang ermöglichen.