Die DIN 18040, die Norm für barrierefreies Bauen, fordert tatsächliche Schwellenfreiheit: „Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig“ und erlaubt eine Ausnahme: „Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“
Laut dem zuständigen Arbeitsausschuss ist diese Gestaltungsanforderung folgendermaßen zu verstehen: Die formulierte Höhe von zwei Zentimetern im zweiten Satz stelle lediglich einen Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar.
„Ob und wann diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, ist nur in Verbindung mit einer Begutachtung von einem Sachverständigen vor Ort, der dann die objektbezogenen und konstruktiven Einflussfaktoren berücksichtigt, zu treffen.“ „Endlich hat sich eine klare Aussage im Dschungel der Vorschriften durchgesetzt. Zahlreiche schwer verständliche oder sich widersprechende Aussagen in beteiligten Normen und Richtlinien hemmen häufig mögliche Innovation und ein an menschlichen Bedürfnissen orientiertes Bauen“, betont Harry Frey, der Gründer der Alumat-Frey GmbH. Als Designer und Erfinder der ersten schwellenfreien Außentürabdichtung, der sogenannten Magnet-Doppeldichtung, konnte er bereits in den 1990er Jahren gefährliche Türschwellen verhindern. Trotz der vorhandenen Technik und den aktuellen demografischen Entwicklungen, sind bis heute Türschwellen bei Außentüren von rund 2 cm Höhe Standard – sogar beim barrierefreien Bauen.
https://www.alumat.de/ |Halle 7, Stand 112