Die eQ-3 AG und die Bird Home Automation GmbH sind eine strategische Partnerschaft eingegangen. Eine umfassende Cloud-to-Cloud-Integration wird ab dem Q4/2024 die einfache Verbindung von DoorBird Video Türstationen mit einem Homematic IP Smart Home System ermöglichen. Mit der direkten Integration...
Im Falle eines Brandes müssen Menschen und Tiere aus einem Gebäude gerettet werden können, zudem müssen „wirksame Löscharbeiten möglich“ sein – so lauten zwei wichtige Schutzziele des baulichen Brandschutzes laut § 14 MBO. Aus diesem Grund sind zwingend Flucht- bzw. Rettungswege einzuplanen. Welche konkreten Anforderungen sich daraus für Fluchttüren ergeben, darüber haben wir mit dem Experten Carsten Willmann gesprochen.
In Paragraf 33 der Musterbauordnung werden Rettungswege als wichtige Bestandteile von Gebäuden genau definiert. So sind für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorgeschrieben, von denen der erste baulich vorhanden, der zweite hingegen nicht zwingend baulich, zumindest jedoch über Rettungsgeräte der Feuerwehr erreichbar sein muss.
Rettungswege sind im strengen Sinn Zugänge und Wege für Einsatzkräfte, wie z. B. die Feuerwehr, denen bei der Bergung/Rettung von verletzten oder hilfsbedürftigen Personen und Tieren sowie für Löscharbeiten Zutritt gewährt wird. Bei der Evakuierung von Kindergärten, Seniorenheimen und öffentlichen Gebäuden ist jede Öffnung als Rettungsweg gekennzeichnet. Vom beauftragten Brandschutz wird vorgeschrieben, dass sich Rollläden im Brandfall automatisch öffnen müssen, um den Zugang in die Sicherheit zu gewährleisten.
Als wichtige Bestandteile von Gebäuden werden Rettungswege in § 33 der Musterbauordnung genau definiert. Erwähnt wird dabei auch, dass zur Erhöhung der Sicherheit neben dem zwingend baulich vorhandenen Rettungsweg ein zweiter, über Rettungsgeräte der Feuerwehr zugänglicher Weg verfügbar sein muss...
Architekten und Planer sind zunehmend in der Pflicht, Flucht- und Rettungswege sicherzustellen. Entsprechende technische Lösungen für Fenster und Türen müssen dabei den Anforderungen der Brandschutzbeauftragten und genehmigenden Behörden genügen. Sind diese mit einer elektrisch betriebenen Beschattung ausgestattet, darf diese im Falle eines Brandes, bei Stromausfall oder in Paniksituationen nicht zum Hindernis werden, denn es muss stets die Möglichkeit gegeben sein, ins Freie zu gelangen oder sich bei den Rettungskräften bemerkbar zu machen.
Mit ExitSafe und den Antrieben RolTop D+ NHK bietet Elero smarte Produktlösungen für einen in Notfällen verfügbaren freien zweiten Rettungsweg. Rechtlich geregelt ist, dass für jedes Geschoss eines Hauses mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein müssen. Im Falle eines...
Nach der Pressemitteilung in der Ausgabe 07/2105 in der Glaswelt hat sich viel getan zum Thema zweiter Rettungsweg. Die Nachfragen seitens Brandschutzbeauftragten, Brandschutzplanern, Architekten, Wohnungsbaugesellschaften und auch Endkunden nehmen stetig zu, da keine klare Regelung zum Rollladen / Sonnenschutz in Verbindung mit dem 2. Rettungsweg definiert ist.
Sozusagen im Handumdrehen soll mit dem neuen Raffstoren ein freier Rettungsweg geschaffen werden, der ein wichtiger Bestandteil von Gebäuden ist, und in § 33 der Musterbauordnung genau definiert wird. Die spezielle Verschattungslösung, die wie ein normaler Sonnenschutz fungiert, gibt im Notfall den Weg schnell frei.
Oberstes Ziel bei der Brandbekämpfung ist die schnelle Rettung oder Flucht von Menschen aus Gebäuden. Natürlich dürfen auch die Löscharbeiten nicht unnötig behindert werden. Nach der Definition von Rettungswegen in §33 der Musterbauordnung (MBO) müssen in jedem Geschoss mindestens zwei, voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Gerade für den ersten Rettungsweg gelten deshalb hohe Anforderungen an den Sonnenschutz.
Bei Herstellern von Notausgangstüren herrscht eine gewisse Unsicherheit: Es kursieren Behauptungen und Gerüchte, dass nur noch geprüfte und fremdüberwachte Notausgangstüren (Flucht- oder Paniktüren) verbaut werden dürfen. Dem ist jedoch nicht so.
Der für den Brandschutz geforderte zweite Rettungsweg stellt Architekten immer wieder vor technische und architektonische Herausforderungen. Die Notwendigkeit, aus einem Aufenthaltsbereich zwei Rettungswege ins Freie nachzuweisen, führt immer wieder zu Konflikten und in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass der Sonnenschutz in den entsprechenden Bereichen nicht ausgeführt werden konnte. Lediglich Raffstoren mit Notraffung waren bisher eine mögliche Lösung. Reflexa will hier mit einem neuen System punkten.
In Gebäuden sind generell zwei Rettungswege als vorbeugender Brandschutzmaßnahme bzw. Schutz- oder Rettungsmaßnahme sicherzustellen. Reflexa bietet als Rettungsweglösung ein neues System an, dass den Komfort eines elektrischen Antriebs mit der Sicherheit der Bedienbarkeit im Notfall gewährleistet.
Die Firma Hewi entwickelte zwei “Panikstangen“, die im Bereich Beschläge an Flucht- und Rettungswegen das Sortiment des Herstellers komplettieren.