_ Beck+Heun will diese Anforderungen an Sonnenschutzprodukte in Rettungswegen mit insgesamt sechs Lösungen für Rollladen-, ZIP- und Raffstoreantriebe schaffen.
Gurtlösung oder Zusatzkurbel
„SecuKit“ ist eine zusätzliche mechanische Bedienung durch einen Gurt, womit der tiefgefahrene Rollladen oder die ZIP-Anlage zum Beispiel bei Stromausfall, unabhängig von der Position, jederzeit ohne Strom hochgefahren werden kann.
Die Zusatzhandkurbel für den Notbetrieb, umgangssprachlich auch Nothandkurbel genannt, bietet eine mechanische Alternative zum Öffnen eines elektrisch betriebenen Rollladens oder Raffstores.
Sollbruchstelle gefällig?
Der Kunststoff-Rollladenbehang enthält speziell bearbeitete Rollladenstäbe. Diese werden durch gezielten Druck von innen getrennt. Ein Hinweisschild zeigt den Druckpunkt an. Durch den entstandenen Spalt lässt sich der Behang nach außen entfernen und gibt somit die Fensteröffnung frei.
Akkugepufferte Lösungen
Akkugepufferte Lösungen bestehen aus einem 12 Volt-Gleichstromantrieb, einem Fluchtwegmodul und einem Akkupack. Das Modul überwacht die Akkuladung. Kommt es zum Stromausfall, bleibt der Antrieb über den Akku einsatzfähig. Das Modul und der Akku werden hinter dem Schalter in einer großen, doppelten Unterputz- oder Hohlwanddose verbaut. Beim Notstrom-Kit für Raffstoren gibt es eine unterbrechungsfreie Stromversorgung. Im Notfall können hiermit bis zu drei Sonnenschutzbehänge mit 230 Volt-Antrieben bedient werden. Das unter Berücksichtigung der DIN 18650 für Raffstoren konzipierte und vom TÜV zertifizierte Notraff-Set wird manuell über einen Taster oder automatisch über die Brandmeldezentrale ausgelöst. Die Öffnungsgeschwindigkeit beträgt ca. zwei Sekunden. Das Notraff-Set besteht aus einem Zusatzantrieb mit separater Zuleitung im Oberkasten des Raffstores sowie einer akkugestützten Steuerung. Um dauerhafte Sicherheit zu gewährleisten, prüft die intelligente Steuerung alle angeschlossenen Komponenten, wie den Motor und den Akku, einmal täglich auf deren Funktionsfähigkeit.
Wichtige Definitionen
§ 33 der Musterbauordnung (MBO) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) fordert je Geschoss für jede Art von Nutzungseinheit mit Aufenthaltsraum mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Beispiele sind Wohnungen, Praxen oder selbstständige Betriebsstätten. Davon muss mindestens ein Rettungsweg den Regelungen des ersten Fluchtweges entsprechen. Er führt entweder ins Freie oder in einen gesicherten Bereich des Gebäudes. Der zweite Rettungsweg soll ein Entfernen von der Gefahrenstelle bieten, wenn eine Flucht über den ersten Rettungsweg nicht möglich ist. Hierbei kann es sich um ein Fenster oder eine Fenstertür handeln.
Empfehlung zur Verschattung
Bundesweit existieren bislang keine einheitlichen Regelungen für die Verschattung von Flucht- und Rettungswegen. Dem entgegen steht ein vielzähliges und unübersichtliches Angebot an Lösungsmöglichkeiten für Rettungswege mit Sonnenschutz. Dies allein stellt schon eine Herausforderung für Architekten und Planer dar, die dabei die Einbausituation, ästhetische Aspekte und die intuitive Bedienung der Rettungsweg-Lösung für den späteren Nutzer berücksichtigen müssen. Deshalb empfiehlt es sich, die Auswahl in Absprache mit der zuständigen Stelle zu treffen und sich das gewählte System von dieser freigeben zu lassen.—