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sonnenschutz im zweiten Rettungsweg

Und es geht doch!

_ Flucht- und Rettungswege sind ein schwieriges Thema und werden in Deutschland genauestens definiert. Fluchtwege wie zum Beispiel Flure, Treppen und Ausgänge, über die Menschen im Gefahrenfall (Brand, Bedrohung etc.) bauliche Anlagen schnell verlassen und sich in Sicherheit bringen können, dienen dabei der Selbstrettung. Rettungswege sind hingegen im strengen Sinn Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie die Feuerwehr oder Polizei. Hier erfolgt die Bergung oder Rettung von verletzten oder bedrohten Personen wie auch die Brandbekämpfung durch Löscharbeiten. Geregelt werden diese Bereiche unter anderem im § 14 der Musterbauordnung (MBO).

Gefährliche Situationen können in jedem Lebensbereich entstehen. Diesen Situationen vorzubeugen, damit Leib und Leben geschützt sind sowie die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist, ist deshalb das Ziel vieler Vorschriften und Gesetze auf Bundes- und Länderebene. Der Brandschutz spielt dabei eine ganz besondere Rolle, da sich fast jede Person zum Arbeiten oder Schlafen mehrere Stunden am Tag in Wohn- oder Bürogebäuden aufhält. Die Flucht- und Rettungswege sind deshalb in privaten wie öffentlichen Gebäuden gleich und bei Neubau oder Renovierung besonders zu beachten. In Gebäuden sind generell zwei Rettungswege als vorbeugende Brandschutzmaßnahme bzw. Schutz- oder Rettungsmaßnahme sicherzustellen. Erklärtes Ziel ist es hierbei, die schnelle Rettung oder Flucht von Menschen zu ermöglichen, während gleichzeitig wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können. Nach der Definition von Rettungswegen in § 33 der MBO müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Dabei hat der erste Rettungsweg bei nicht ebenerdigen Geschossen über eine notwendige Treppe zu führen. Der zweite Rettungsweg hingegen ist hier etwas ungenauer definiert, denn er kann über eine weitere Treppe führen oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle sein.

Gebäudetechnische Vorgaben

Da bei moderner Gebäudearchitektur häufig große Glasflächen zu finden sind, sind die zweiten Rettungswege häufig an Fensterfronten zu finden. Hier kann nach den gesetzlichen Bestimmungen die Feuerwehr schnell die Rettung einleiten und wirksame Löscharbeiten beginnen. Fenster oder Glasflächen an der Gebäudehülle werden heute neben Raffstoren allerdings auch sehr häufig mit hocheffizienten Sonnenschutzsystemen wie Rollläden oder Senkrechtmarkisen ausgestattet. Durch die fortschreitende Motorisierungsrate dieser Sonnenschutzanlagen durch elektrische Antriebe und Steuerungen wird daraus im Brandfall jedoch schnell ein Risiko auf dem zweiten Rettungsweg, denn bei Brandfällen werden durch beschädigte Elektroleitungen oder Kurzschlüsse in elektrischen Anlagen Stromausfälle verursacht. Bei elektrisch betriebenen Sonnenschutzanlagen ohne Notfallsystem hat ein Stromausfall deshalb auch regelmäßig den Ausfall des Sonnenschutzsystems zur Folge. Da durch einen geschlossenen Rollladen oder eine Senkrechtmarkise sich die Menschen im Gebäude nur erschwert bemerkbar machen können und der Feuerwehr im Ernstfall der Zutritt zum Gebäude über den zweiten Rettungsweg erschwert wird, können hier schnell Bedenken gegen ein Montage entstehen.

Reflexa zeigt die Lösung

Da in solchen Situationen die Sicherheit das oberste Gebot ist, bietet Reflexa als Rettungsweglösung ein neues System an, dass den Komfort eines elektrischen Antriebs mit der sicheren Bedienbarkeit im Notfall gewährleistet. Die Rettungsweglösung bilde dabei die Kombination von Gleichstromantrieb mit einer gesicherten Stromversorgung durch einen Akku. Fast alle handelsüblichen 12-V-Antriebe sollen mit diesem System ansteuerbar sein. Bei anliegender Netzspannung werde über ein Zentralmodul der Antrieb des Sonnenschutzes mit Strom versorgt und gleichzeitig ein Akku gepuffert, der vor Tiefenentladung oder Überladung geschützt werde. Mit diesem Modul werden Akku, Bedienelemente, wie handelsübliche Tastschalter oder Automatiksteuerung, und Motor sowie alternativ auch entsprechende Rauchmelder gekoppelt. Während im Normalbetrieb ohne Störungsfall das Steuerungsmodul wie eine gewöhnliche Steuerung funktioniere, werde erst im Ernstfall das ganze Potenzial der Anlage erkennbar. Löst zum Beispiel der Rauchmelder aus, werden unabhängig von der Netzspannung die geschlossenen Sonnenschutzvorrichtungen über die Akkupacks hochgefahren und damit der zweite Rettungsweg freigegeben. Ein Ausfall des akkubetriebenen Antriebs ist dabei durch die verschiedenen Sicherheitsmechanismen ausgeschlossen. Als Wartungsintervall des Akkus werden von Reflexa zwei Jahre bzw. 1000 Fahrzyklen vorgegeben, um auch dauerhaft eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Wird dieser Zeitpunkt erreicht, warnt die Anlage selbstständig mit einem entsprechenden Signalton. Gleiches soll passieren, wenn die Akkuspannung einen vorgegebenen kritischen Wert unterschreitet, der die Funktion der Steuerung gefährden könnte. Diese Vorgehensweise ist auch bei allen derzeit am Markt erhältlichen Rauchmeldern bekannt, die bei niedrigem Batteriestand ein akustisches Signal in Form eines Pieptones melden. Das komplette Zentralmodul soll dabei auch äußerst platzsparend sein. Bedieneinheit, Zentralmodul und Akku können bequem in den dazu erhältlichen Auf- oder Unterputz- beziehungsweise Hohlwanddosen montiert werden. So soll diese lebensrettende Steuerung von einem gewöhnlichen Schalter nicht zu unterscheiden sein.

Bewährte Technik

Reflexa setzt als 12-V-Antrieb den bewährten und zuverlässigen AkkuRoll ein. Der als Seiten- bzw. Lagerschalenmotor oder Rohrmotor erhältliche AkkuRoll soll für den Antrieb von Rollläden und Markisen perfekt geeignet sein und in Kombination mit der Steuerung für den zweiten Rettungsweg die perfekte Ergänzung sein. Nicht zuletzt deshalb ist die Steuerung des Sonnenschutzes am zweiten Rettungsweg so wichtig, weil bereits bauordnungsrechtlich regelmäßig der Ausfall der ersten Versorgungs- bzw. Erschließungsebene und damit auch der Ausfall des ersten Rettungsweges unterstellt wird. Ein zweiter Rettungsweg ist deshalb immer die Konsequenz. Mit der Rettungsweglösung für Sonnenschutzanlagen auf dem zweiten Rettungsweg werde ein erhöhtes Maß an Sicherheit geschaffen, das im Ernstfall wertvolle Zeit für Rettungskräfte spart und somit Leben retten kann.

Absprache mit Behörden tut not

Ob der Sonnenschutz so ausgeführt werden kann oder eine Genehmigung notwendig ist, entscheidet in der Regel die Bauaufsichtsbehörde bzw. der Brandschutzbeauftragte. Bautechnische Prüfungsverordnungen oder sonstige Bestimmungen regeln hier je nach Ländervorschriften die bauaufsichtlichen Aufgaben. Eine allgemeingültige Aussage kann deshalb nicht getroffen werden.—

www.reflexa.de

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