Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat Anfang Januar 2025 die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) mit der Nummer Z-70.4-304 für Fineo Vakuum-Isolierglas erteilt: https://www.dibt.de/en/service/approval-download/detail/z-704-304
Dies erlaubt den Einsatz von Fineo Vakuum-Isoliergläsern für linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bei Bauvorhaben in Deutschland ohne Zustimmung im Einzelfall. Damit können die Genehmigungsverfahren für Glasfassadenprojekte mit Fineo-Vakuum-Isolierglas in vielen Fällen vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Bemessung linienförmig gelagerter Verglasungen wird in Deutschland nach den Vorgaben der DIN 18008-2 ausgeführt. Da sie keine Regelungen für die vergleichsweise junge Technologie der Vakuumisolierverglasung enthält, erteilte das DiBt eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für die Fineo Produktreihe.
In der aBG werden Aspekte der Planung, Bemessung, und Ausführung sowie Betrieb und Wartung geregelt. Eine aBG ergänzt nationale oder europäische Regelungen, wie zum Beispiel eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048).
Da für Fineo Vakuumglas eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) vorliegt, ist der Einbau dieser Vakuumgläser in linienförmig gelagerte Verglasungen ohne zusätzliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zulässig.
Auch eine CE-Kennzeichnung liegt für Fineo vor
Ende 2024 erhielt Fineo by AGC als erster und einziger europäischer Hersteller von Vakuum-Isolierglas die CE-Kennzeichnung. Das CE-Kennzeichen erleichtert Planern, Architekten und Bauherren die Durchführung von Bauprojekten, da es die Einhaltung der europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutznormen bestätigt.