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Häufige Fragen/Antworten zur Neuen Einbruchnorm DIN EN 1627

Allgemein

FRAGE: Ab wann gilt die neue Norm?

Die DIN EN 1627:2021 ist im November 2021 erschienen und kann seitdem angewendet werden.

FRAGE: Ändert sich die Klassifizierung einbruchhemmender Elemente?

Nein, die RC-Klassen (resistance class) bleiben bestehen. Hinzu kommt lediglich die Klasse RC 1 zusätzlich zur Klasse RC 1N. Nach DIN EN 1627:2021 ist in Klasse RC 1 eine P2A-Verglasung erforderlich, während in RC 1N keine Anforderungen an das Glas gestellt werden.

FRAGE: Was ist im Bereich der Montage von einbruchhemmenden Elementen neu zu beachten?

Die Montage einbruchhemmender Elemente ist ein wichtiges Thema bei der Ausführung im Objekt. Entsprechend sind Hinweise hierzu weiterhin in einer Montageanleitung anzugeben und im Prüfbericht aufzunehmen.
Geeignete Wände sind im nationalen Anhang der DIN EN 1627 genannt. In der neuen Fassung wurden Vorgaben für hochwärmedämmende Wandbildner neu mit aufgenommen.

Wird ein Einbruch via Notebook der Trend von morgen?

ift Rosenheim

Wird ein Einbruch via Notebook der Trend von morgen?

FRAGE: Ändert sich etwas bei den Bewertungskriterien von Prüfungen?

Die Bewertung der Prüfungen erfolgt wie gehabt durch Spaltlehren (statische und dynamische Prüfung) und durch Schablonen für die „durchgangsfähige Öffnung“ in der manuellen Prüfung. Diese Schablonen sind künftig als Volumenkörper und nicht mehr als Platten ausgeführt. Die Querschnitte bleiben aber identisch.
Hinzu kommt eine neue Schablone mit einem Querschnitt von 660 mm × 150 mm für die Bewertung von Seitenteilen und Oberlichtern.
In der statischen Prüfung von Rollläden wird zur Bewertung des Hochschiebens von Rollpanzern die neue Spaltlehre C, eine Ellipse mit 250 mm x 150 mm, verwendet (früher Ø50 mm).

FRAGE: Ändert sich etwas im Rahmen einer Produkt­zertifizierung?

Nachweise, die nach DIN V ENV 1627:1999 geführt wurden, werden zukünftig in den ift-Zertifizierungsprogrammen nicht mehr berücksichtigt. Hier sind Neubewertungen erforderlich.

Was Türen betrifft

FRAGE: Werden an Beschläge andere Anforderungen gestellt?

Die Anforderungen an einsetzbare Beschläge wurden im Wesentlichen nicht verändert. Es sind nach wie vor Nachweise nach DIN 18252, DIN 18257, EN 12209, EN 1303 oder EN 1906 erforderlich. Die Ausgabestände und Klassen dieser Normen wurden aktualisiert. Zusätzlich wird der Einsatz von elektromechanischen Beschlägen nach EN 14846, EN 15684 EN 16867 nun ermöglicht.

FRAGE: Was ist mit Beschlägen ohne Nachweis?

Die in DIN EN 1627:2011 enthaltene Tabelle B1 zur Bewertung von Beschlägen ohne Nachweis ist in der neuen Normfassung entfallen. Stattdessen werden Beschläge ohne Nachweis nun durch Angriffe im Rahmen einer manuellen Prüfung beurteilt. Da diese je nach Produkt individuell sehr umfangreich sein können, sind die erforderlichen Probekörper vor der Prüfung detailliert abzustimmen.

FRAGE: Was ist beim Einsatz von elektromechanischen Komponenten zu ­beachten?

Neben der Eignung der Einzelkomponenten (z. B. Nachweis für ein elektromechanisches Schloss) ist auch das Zugangskontrollsystem und die Übertragung des Signals (z. B. über eine Verkabelung) in die Sicherheitsbetrachtung einzubeziehen. In der aktuellen Fassung dieser Norm werden jedoch keine Angaben dazu gemacht. Im Vorgriff auf kommende Normen wird aber darauf verwiesen, ein verschlüsseltes Signal zu verwenden bzw. den Zugriff auf eine Verkabelung bei einem manuellen Angriff zu verhindern.
Bis zum Erscheinen einer entsprechenden Norm für diesen Bereich wird die Richtlinie „Bauelemente mit mechatronischen Bauteilen“ zur Bewertung solcher Systeme herangezogen.

Was speziell Fenster betrifft

Widerstand ist nicht zwecklos: Gerade durch die intensiven Bemühungen von Zulieferer und Fensterbauer konnten die Einbruchzahlen immer weiter reduziert werden. Die Langfinger verzweifeln...

Roto Frank AG

Widerstand ist nicht zwecklos: Gerade durch die intensiven Bemühungen von Zulieferer und Fensterbauer konnten die Einbruchzahlen immer weiter reduziert werden. Die Langfinger verzweifeln...

FRAGE: Gibt es Änderungen in den Anforderungen an Fensterbeschläge?

Für abschließbare Fenstergriffe gilt die Voraussetzung, dass sie einer Belastung durch Abdrehen/Abreißen nach EN 13126-3 standhalten müssen. Nach der neuen Normfassung können jetzt auch Fenstergriffe mit „Push-to-open“-Funktion bzw. nicht abschließbare Fenstergriffe verwendet werden, wobei hier zusätzliche Anforderungen und Prüfungen erforderlich sind. Dies gilt ggf. auch für Hebeschiebetüren.
Eine Verschiebeprüfung, die bisher grundsätzlich für Fensterbeschläge erforderlich war, ist jetzt nur noch in RC1 nötig, wenn ein System ohne abschließbaren Griff verwendet wird.

Was speziell Tore betrifft

FRAGE: Können Tore nach DIN EN 1627:2021 geprüft ­werden?

Nein, da Tore bereits seit 2011 nicht mehr im Anwendungsbereich der EN 1627 enthalten sind. In der Zwischenzeit wurde hierfür eine eigene Norm (DIN/TS 18194) erarbeitet. Nach der Veröffentlichung der neuen EN 1627 muss auch die DIN/TS 18194 an einigen Stellen angepasst werden.