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Ist „Barrierefrei“ bald mit 1cm Schwelle gültig?

Die Überarbeitung wurde nötig, weil die bisherige nationale Norm nicht mit der europäischen Norm zum barrierefreien Bauen in Einklang gebracht werden konnte.

Es wird erwartet, dass 2024 eine überarbeitete Fassung der DIN 18040 veröffentlicht werden kann, die widerspruchsfrei zur europäischen Norm ist. Aktuell liegt ein so genannter Gelbdruck (Norm-Entwürf) vor, die Einspruchsfrist läuft bis zum 06.März.

Hier eine Auswahl der geplanten Änderungen für die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen:

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  • Besonders intensiv diskutiert wurden schon in der Vergangenheit die Nullschwellen, beziehungsweise die Ausnahmen für die Nullschwelle. Der Normentwurf sieht jetzt vor, dass Türen, die den Zugangang zu einem Freisitz ermöglichen (Abschnitt 5.6) „nach Möglichkeit“ niveaugleich ausgeführt werden sollten, wobei ein toleranzbedingter Höhenversatz von max. 4 mm zulässig ist.
  • Weiter heißt es im Normen-Entwurf generell für Türschwellen („Innere Erschließung eines Gebäudes / Türen / Allgemeines): „Können Türanschläge und erhabene Schwellen nicht vermieden werden, darf die Schwellenhöhe nicht höher als 1 cm sein.
  • Im Barrierefreien Bauen wurden bislang keine ein bis zwei Zentimeter hohen Türanschlagdichtungen erlaubt, sondern es wurde die Nullschwelle verlangt. An zahlreichen Außentüren im Neubau sind sie in Wohnimmobilien und Gebäuden eigentlich seit Jahren vorgeschrieben. So regelt es die aktuelle DIN 18040, die schon lange in den meisten Bundesländern bindend ist.
  • In diesem Zusammenhang wurde in dem Normenentwurf jetzt das Kriterium der Überrollbarkeit eingeführt: „Türanschläge und erhabene Schwellen müssen so ausgeführt werden, dass sie leicht überrollbar sind und die Stolpergefahr vermieden wird.“ Diese werde vermieden, wenn Türanschläge abgeschrägt oder abgerundet ausgebildet werden.
  • Auch gibt es Neuerungen zur Höhe von Türdrückern, diese müssen nicht mehr grundsätzlich auf 85 cm Höhe angebracht werden. Maße in einem Bereich von 85 – 105 cm seien vertretbar. Das ist aktuell nur „im begründeten Einzelfall“ möglich.
  • hier geht es zur Einspruchsseite beim DIN: https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau/entwuerfe/wdc-beuth:din21:361873058