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Helmuth Meeth: Ein Jahr nach der Übernahme Insolvenzantrag 

Das Amtsgericht Wittlich hat am 6. Februar die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GmbH & Co. KG und der Helmut Meeth Verwaltungs-GmbH angeordnet. Damit sind alle Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Mit der Verwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte aus Trier beauftragt. Er wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens analysieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Wie wir aus internen Quellen erfahren haben, sollen Schwierigkeiten bei der Auftragsannahme der Auslöser für die Insolvenz gewesen sein. Mehrere Wochen habe man keine Aufträge verbuchen können, so ein Insider. Die fehlenden Aufträge hätten den Schritt zur Insolvenz notwendig gemacht.

Die Helmut Meeth GmbH & Co. KG mit Sitz in Wittlich, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Amann, wurde Ende 2023 von der Do Fenster Gruppe übernommen. Das Unternehmen wurde vom Namensgeber selbst gegründet und über viele Jahre aufgebaut.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Unternehmen seine uneingeschränkte Verfügungsbefugnis verloren.

Damit sind nur noch eingeschränkte finanzielle Transaktionen möglich. Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen - jede Zahlung und jeder Vertragsabschluss bedarf der Zustimmung des Insolvenzverwalters.

Vorhandene Gelder und Forderungen werden nun vom Insolvenzverwalter geprüft, um die Gläubigerinteressen zu wahren. Darüber hinaus entscheidet der Insolvenzverwalter über die Zukunft des Unternehmens.

Für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter ist die Situation mit Unsicherheiten verbunden. Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen nur noch über den Insolvenzverwalter abzuwickeln.