Im Laufe der letzten Jahre wurden immer wieder Fragen, Wünsche und Anregungen an die Arbeitsgruppe (AG) „Wandanschluss von Fenstern und Außentüren“ des Komitees „Hochbau Allgemeines“ an ASI herangetragen. Wo immer möglich wurden Fragen beantwortet, Unklarheiten präzisiert oder Auslegungen authentisch interpretiert. Die meisten dieser Stellungnahmen der AG wurden auch in der „Fachinformation 20“ des ASI zur ÖNORM B 5320 veröffentlich.
Inhaltliche Änderungen bedürfen aber einer Änderung bzw. Überarbeitung der ÖNORM im dafür vorgesehenen (aufwendigen) Prozedere. Vor ca. 2 Jahren wurde daher seitens der Wirtschaft eine Überarbeitung der ÖNORM angestoßen. Insbesondere die Themen Möglichkeiten zur Reduktion der Fugenmaße, Lastabtragung und Fenstertausch sollten diskutiert und, wo notwendig, angepasst werden. Darüber hinaus sollten Fragen zur Auslegung der Norm, wie sie z. B. in der Fachinfo 20 bereits veröffentlicht sind, aufgenommen werden.
Die neu überarbeitete und ergänzte ÖNORM B 5320:2024, Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses, Wien: Austrian Standards International (ASI), 2024 wurde am 01.11.2024 veröffentlicht.
Nachfolgend werden kurz einige wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen und Präzisierungen vorgestellt. Zitate aus der ÖNORM sind mit „Anführungszeichen“ gekennzeichnet und der jeweilige Abschnitt der Norm ist in der eckigen Klammer angeführt.
1. Fugenmaße
Ein besonderes Anliegen der Wirtschaft war es, eine Möglichkeit zu schaffen das geplante Fugen-Sollmaß von 15 mm zu reduzieren, beispielsweise wenn die Fuge „nur“ mit einem sichtbaren Dichtstoff zur Wand geschlossen wird. Obwohl sich das geplante Fugen-Sollmaß von 15 mm seit 2015 bewährt hat, ist der Wunsch durchaus nachvollziehbar. In intensiven und konstruktiven Diskussionen wurde das Für und Wider besprochen und schlussendlich folgende neuen Regelungen im Abschnitt 5.3, „Maße der Wandöffnungen und Einbaulage des Fensters“ aufgenommen:
„Das geplante Fugen-Sollmaß muss mindestens 15 mm, bei Naturmaßaufnahme mindestens 10 mm bei einer Fenster-Elementgröße bis zu 3 m betragen. Bei Fenster-Elementgrößen über 3 m sind zusätzlich temperaturbedingte Ausdehnungen nach Herstellerangabe zu berücksichtigen.
Im Zuge der Ausführung sind Fugenbreiten von mindestens 10 mm einzuhalten. Örtlich begrenzte Einengungen auf ≥ 8 mm sind zulässig.
Dies gilt auch für die Fuge zwischen Wandbildner und Blindstock. Die Fuge zwischen Blindstock und Fenster hat den Herstellerangaben zu entsprechen und darf auch deutlich kleiner sein.
Entsprechend den zulässigen Toleranzen der Wandöffnung ergeben sich die maximalen Fugenmaße, diese betragen bis 3 m Fenster-Elementgröße maximal 39 mm und über 3 m Fenster-Elementgröße maximal 47 mm. Dies gilt nur für eine Seite des Fensters (d. h. links oder rechts bzw. oben oder unten). Die Befestigungsmittel sind dementsprechend zu dimensionieren.“ [ÖNORM B 5320:2024, 5.3]
Anmerkung: Die zugegeben großen maximalen Fugenbreiten ergeben sich aus den zulässigen Toleranzen für die Bauwerköffnung der Fenster und Türen gemäß ÖNORM DIN 18202. Siehe dazu auch erläuterndes Rechenbeispiel in ÖNORM B 5320.
2. Fenstertausch
Die AG war immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob die Norm auch für einen „reinen“ Fenstertausch gilt und ob die Anforderungen überhaupt zu erfüllen sind. Bereits im Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ heißt es:
„Dieses Dokument gilt sowohl für den Einbau von Fenstern im Neubau als auch für den Fenstertausch bei Gebäudesanierungen“. [ÖNORM B 5320:2024, 1]
Der Begriff Fenstertausch ist gemäß ÖNORM unter Punkt 3.1.13 wie folgt definiert:
„Demontage oder Abbruch des Altfensters und Montage eines neuen Fensters in die bestehende Wand“ [ÖNORM B 5320:2024, 3.1]
Bezüglich der Anforderungen ist die ÖNORM somit auch vollinhaltlich zu erfüllen. Zudem wurde bei der Neuauflage folgende Präzisierung und Ergänzung zum Fenstertausch aufgenommen:
„Bei einem Fenstertausch (ohne Leibungsänderung oder Fassadendämmung) gilt zusätzlich folgendes:
[ÖNORM B 5320:2024, 5.3]
3. Lastabtragung
Das Thema Lastabtragung wurde immer wieder falsch interpretiert und insbesondere die Anordnung der gegebenenfalls notwendigen Distanzklötze führte zu Diskussionen zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen. Aus diesem Grund hat man sich entschlossen, diesem Thema mehr Raum zu geben. Die unterschiedlichen auftretenden Lasten wurden besser beschrieben und in eigene Absätze getrennt. Auch eine Möglichkeit zum Verzicht auf Diagonal- und Distanzklötze bei entsprechenden Befestigungsmitteln wurde ermöglicht. Konkret heißt es jetzt:
„Vertikal wirkende Lasten werden über die unten waagrecht angeordneten Tragklötze in den Wandbildner abgeleitet. Türen sind unten im Schwellen- bzw. Übertrittsbereich zusätzlich trittfest zu unterfüttern.
Horizontal, in der Wandebene wirkende Lasten, welche durch die Fensterflügel erzeugt werden, sind durch seitlich angeordnete Diagonalklötze in den Wandbildner abzuleiten.
Distanzklötze sind so anzuordnen, dass temporär wirkende Lasten (z. B. durch Einbruch, Stoßbelastung) aufgenommen werden können.
Für die Anordnung ist die Öffnungsart der Flügel zu beachten. Zusätzlich sind bei mehrteiligen Fensterelementen mit mehreren Flügeln die Flügelgrößen und die Breiten-Höhen-Verhältnisse der jeweiligen Flügel zu beachten.
Laut Herstellerangaben können Diagonal- und Distanzklötze durch Befestigungsmittel, welche die auftretenden Lasten ableiten, ersetzt werden.
Das kann z. B. mit Vollgewinde-Fensterbauschrauben, die ausreichend im Fensterrahmen (z. B. Vollholz, Stahlverstärkung) und Wandbildner verankert sind, erfolgen.
Lasten, die horizontal-senkrecht zur Wandebene (z. B. geöffnete Fensterflügel, Windlasten) auftreten, müssen über die Befestigungsmittel in den Wandbildner abgeleitet werden“
[ÖNORM B 5320:2024, 5.4].
4. Füllen der Fuge
Bisher war die Zulässigkeit von geringen Hohlräumen mit der Verwendung von z.B. Rundschnüren formuliert. Obwohl dadurch auch andere geringe Hohlräume zugelassen wären, wurde dies – insbesondere bei Gutachten – nicht immer so ausgelegt. In der neuen Ausgabe der Norm wurde diese geringen Hohlräume nicht nur aufgrund der Produkte, sondern auch aufgrund der Verarbeitung neu mit aufgenommen. So heißt es jetzt:
„Die Fuge zwischen tragendendem Teil des Fensterstocks (Blindstock) und Wandbildner ist mit Dämmstoff zu füllen. Ist aufgrund der verwendeten Produkte (z. B. Rundschnüre) oder der Verarbeitung der Dämmstoffe (z. B. beschneiden des PU-Schaumes) ein vollständiges Füllen der Anschlussfuge nicht möglich, sind die Hohlräume so gering wie möglich zu halten.“ [ÖNORM B 5320:2024, 5.6].
![Ausbruchstelle des Altfensters in der Wand bei einem Fenstertausch](/sites/default/files/styles/aurora_default/public/aurora/2025/02/421629.jpeg?itok=LTaJufRu)
Foto: Holzforschung Austria
Seminartipp
Das Thema Fenstereinbau wird am Fenster-Türen-Treff, Salzburg, 6.-7. März 2025 im Vortrag der beiden Autoren behandelt. Das Basisseminar Fenstereinbau der Holzforschung Austria widmet sich am 25. März 2025 in Wels und am 26. März 2025 in Graz dem Thema Fenstereinbau nach ÖNORM B 5320:2024.
Anmeldung und Programme:
www.holzforschung.at/wissenstransfer/seminare/
Die Autoren
Peter Schober, Technische Universität Wien und Vorsitzender des Normenausschusses,
Georg Steiner, Holzforschung Austria.