Schon der Auma, der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft hat vor Jahren über die miesen Tricks solcher Ausstellerverzeichnisse gewarnt: Herausgeber von inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen bieten Ausstellern gezielt vor Messen die Eintragung in häufig qualitativ minderwertige Online-Verzeichnisse an, die jedoch im Gegenzug eine in der Regel im Kleingedruckten versteckte langfristige Zahlungsverpflichtung über mehrere Tausend Euro beinhalten können. Besonders prominente Beispiele sind hier das Verzeichnis "Expoguide" und das "International Fairs Directory". Die Anschreiben und Formulare dieser beiden Online-Verzeichnisse haben wir auf der Seite Formulare abgebildet.
Der AUMA berät seit Jahren betroffene Aussteller. Er verfügt über eine umfangreiche Sammlung der Rechtsprechung zu irreführenden Eintragungsangeboten.
Die Schreiben der Anbieter von inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen sind so aufgemacht, dass der angeschriebene Aussteller beim flüchtigen Lesen meint, es handele sich um Post seines Messeveranstalters oder um einen kostenfreien Eintrag in ein Ausstellerverzeichnis. Durch eine Bezugnahme auf die anstehende Messe, zu der der Aussteller angemeldet ist, eine eingedruckte Kundennummer oder die Verwendung des Messe-Logos wird suggeriert, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Die Höhe der Eintragungskosten ergibt sich in der Regel nur aus dem Kleingedruckten. In unserem Fall sind das 1212 Euro.
Auch bei uns wurde dem Schreiben ein Formular mit unseren Basisdaten und der Bitte um Korrektur beigefügt. Der freigemachte Rückumschlag ist beigefügt, mit dem das korrigierte Formular unterschrieben zurück geschickt werden kann.
Stutzig werden lassen sollten folgende Merkmale:
Der Auma rät, genau zu prüfen, ob das Angebot seriös ist.
Was zu tun, wenn irrtümlich bereits unterschrieben wurde kann man hier nachvollziehen: www.auma.de/de/ausstellen/recht/inoffizielle-ausstellerverzeichnisse