Da flattert uns heute eine Aussteller-Info zu, die sich erst auf den zweiten Blick als Taschenspielertrick entpuppt. Liebe FRONTALE-Aussteller, sollten Sie in den nächsten Tagen auch so ein Formular erhalten: VORSICHT!
Einen Überblick über die internationale Marktentwicklung sowie geänderte Anforderungen und Normen im Brandschutz lieferte jetzt wieder das Brandschutzforum des ift Rosenheim. Knapp 300 Teilnehmer waren angereist, um sich im baulichen Brandschutz weiterzubilden.
Viele Firmen nutzen Facebook, Twitter und Co. als neue Kommunikationskanäle. Doch so locker es in den sozialen Netzwerken auch zugehen mag — hier sind wichtige rechtliche Spielregeln zu beachten. Die D.A.S Juristin Anne Kronzucker erläutert klar und deutlich, was Handwerker unbedingt beachten sollten.
Das Internet zählt zu den wirksamsten Instrumenten, um Kunden zu erreichen und zu binden. Was Handwerker auf der Internetseite ihrer Firma zum Urheberrecht beachten müssen, erläutert Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Einbruchhemmende Elemente und deren Montage – „Ist mein Haus ausreichend abgesichert?“ Diese Frage stellen sich viele Eigenheimbesitzer immer häufiger. Noch vor wenigen Jahren hat man beim Fenstertausch das Thema Einbruchhemmung stiefmütterlich behandelt. Doch heute wollen immer mehr Besitzer in hochwertige und auch geprüfte einbruchhemmende Bauteile investieren – Fachleute sollten einige Fallstricke beachten.
Ohne eine Internet-Präsenz kommt heute kein Unternehmen mehr aus, um sich und seine Leistungen vorzustellen. Doch Vorsicht: Wer eine Website betreibt oder bei Facebook aktiv ist, muss die rechtlichen Spielregeln kennen. Lesen Sie, wie sich teure Probleme und Abmahnungen vermeiden lassen (inklusive Checkliste).
Erfolg beim Bauen im Ausland ist kein Zufall, sondern muss sorgfältig geplant werden, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein klassisches Problem beim Bauen im Ausland ist die Korruption. Je nach Land ist das “Schmieren“ von Behörden und zukünftigen Geschäftspartnern mehr oder weniger üblich.
Die über 120 Besucher erhielten praktische Tipps für ihre Alltagspraxis, etwa was man beim Besprechungsprotokoll beachten muss oder wie man mit Einzelfallzulassungen umgeht. GLASWELT Chefredakteur Matthias Rehberger hat sich vor Ort umgeschaut.
Bei der Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wurden die Teile A, B und C der VOB geändert. Die Neufassungen sind zum 1. November 2006 in Kraft getreten. Da in vielen Bauverträgen der Passus “es gilt die VOB/B in ihrer neuesten Fassung“ enthalten ist, werden die Neuregelungen ab diesem Zeitpunkt angewendet. Auftragnehmer müssen deshalb ihre neuen Rechte und Pflichten kennen, um diese sicher umzusetzen.