Ab dem 1.1.2023 müssen Hersteller in der EU ihre Bauprodukte beim Export nach Großbritannien mit dem UKCA-Zeichen kennzeichnen. Die hierfür notwendigen Prüfzeugnisse und Konformitätsnachweise müssen dann von einer britischen Stelle sein oder anerkannt werden. Offen war bislang, ob vorhandene Prüfzeugnisse auch für Produkte im AVCP System 3 verwendet werden können („historische Daten“).
Gemäß der britischen Regierung ist dies nun möglich. Auf der Website http://www.gov.uk heißt es hierzu „Where a product has already been tested by an EU-recognised notified body to meet the requirements of AVCP System 3 before 31 December 2022 it will not need to be re-tested before the UK mark can be affixed.“
Alle Hersteller mit Exporten nach UK sollten diese Zeit nutzen, um neue Produkte oder Produktvarianten noch bis zum 31.12.2022 durch eine europäische notifizierte Prüfstelle (notified body) prüfen zu lassen.
Das ift Rosenheim hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren.
Ab dem 1.1.2023 braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen aber britische Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen. Grundsätzlich müssen diese Nachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein. „Für Prüfungen ab dem 1.1.2023 können die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen gemeinsam mit BSI und UL realisiert werden“, so Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim).
Wurde also ein Bauprodukt vor dem 31. Dezember 2022 von einer in der EU anerkannten benannten Stelle (notified body) auf die Erfüllung der Anforderungen des AVCP-Systems 3 geprüft, muss diese nicht erneut geprüft werden, um das britische UKCA-Kennzeichen anbringen zu können. Hersteller von Bauprodukten, die gerade neue Produkte oder Produktvarianten entwickeln, sollten dieses Zeitfenster nutzen. Denn die notwendigen Konformitätsnachweise als Grundlage für das CE- und UKCA-Zeichen können bis zum 31.12.2022 noch ohne technischen und organisatorischen Mehraufwendungen durch eine europäische Prüfstelle erstellt werden. Alle Prüfungen und Nachweise, die noch in diesem Jahr erbracht werden können, ersparen Herstellern also Zeit und Kosten. Das ift hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren. Dabei helfen die effizienten Prüfmöglichkeiten der neuen und modernisierten ift-Labore.
Prüfnachweise für UK, die aus unterschiedlichen Gründen erst ab dem 1.1.2023 erstellt werden, können auch über das ift Rosenheim abgewickelt werden. In Zusammenarbeit mit den beiden Prüfstellen UL und BSI werden dann die notwendigen Konformitätsnachweise, Überwachungen und sonstigen Dokumente für das UKCA-Zeichen erbracht bzw. anerkannt. Damit können die für UK notwendigen Prüfungen und Fremdüberwachungen durch ift-Experten bei Herstellern durchgeführt werden, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die beiden britischen Stellen aktiv.