Für Fenster hat die Koexistenzphase im Februar 2007 begonnen. Bis Ende 2008 haben Fensterbauer noch Zeit, ihre Produkte prüfen zu lassen, um sie anschließend in der ganzen EU vertreiben zu können. Viele Fragen dazu sind noch offen und Wissen rund um die CE-Zertifizierung ist gefragt.
Die Kennzeichnung von Fenstern, Fenstertüren und Verglasungen mit dem CE-Zeichen ist ab 1.1.2009 Pflicht. Ganz gleich, ob die Elemente in der EU oder ausschließlich in Deutschland verkauft werden. Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel im herkömmlichen Sinne. Mit dem Zeichen wird bestätigt, dass festgelegte Werte für sogenannte mandatierte Eigenschaften wie Tragfestigkeit, Schlagregendichtigkeit, Luftdichtheit, Wärmeleitung, U-Wert, Schallschutz, Brandschutz und zulässige Windlasten eingehalten werden. Diese Werte werden bei der Erstprüfung ermittelt bzw. mit Hilfe von Tabellenwerten übertragen und sind dann für alle Produkte des gleichen Typs verbindlich.
Schritt für Schritt zur Zertifizierung
Der Vorlauf für die Zertifizierung ist kompliziert und langwierig. Einen Überblick über den Ablauf gab der Leiter des Prüfwesens am ift Rosenheim, Jörn Peter Lass. Zur Zertifizierung gehören die Ersttyp-Prüfung, die Einführung einer werkseigenen Produktionskontrolle, inklusive Ausarbeitung eines geeigneten Prüf- und Dokumentationsverfahrens. Außerdem die Erstellung der Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt und die Anbringung des CE-Zeichens auf dem Produkt oder den Begleitpapieren. Die Ersttyp-Prüfung kann eigenständig oder im sogenannten Cascading-Verfahren, bei dem die Prüfungen des Systemgebers als Grundlage dienen können, durchgeführt werden. Die Prüfungen nimmt der Verarbeiter selbst oder eine sogenannte notifizierte Stelle vor wie z.B. das ift Rosenheim, das Fensterbauer außerdem bei der Vorbereitung auf die Prüfungen unterstützt sowie Inspektionen und Fremdüberwachung durchführt.
Pflichten des Fensterbauers
Nach der Prüfung ist der Fensterbauer dafür verantwortlich, dass sein Produkt die mandatierten Eigenschaften erfüllt, ebenso dafür, dass am Fensterelement oder, wenn nicht möglich, auf den Begleitpapieren das CE-Zeichen „deutlich lesbar” angebracht wird.
Stimmen die Angaben im Prüfzertifikat und die Eigenschaften der Bauteile nicht überein, muss der Fensterbauer nachbessern oder austauschen. Bei fehlendem CE-Zeichen oder Gefahr für „Leib und Leben des Benutzers“ kann das Element auch aus dem Verkehr gezogen werden.
Die Umsetzung in der Praxis
Vor allem zwei Dinge wollten die Fensterbauer in Würzburg und Hannover genauer wissen: Wie etabliere ich die werkseigene Produktionskontrolle in meinem Unternehmen? Und wie kann über das Cascading-Verfahren der Aufwand für die CE-Zertifizierung verringert werden?
Da jedes Unternehmen unterschiedlich ist, sind auch die Wege zur Zertifizierung individuell. Vor allem die werkseigene Produktionskontrolle muss auf die Besonderheiten des Betriebes zugeschnitten sein.
Hilfestellungen kommen mit Beratungen und einem Handbuch z.B. vom ift in Rosenheim. Salamander Industrie-Produkte hat sich als Systemgeber frühzeitig auf die Anforderungen vorbereitet, die die CE-Zertifizierung an die Fensterbauer stellt, und bietet einen „Leitfaden CE“ sowie Unterstützung im Bereich der Ersttyp-Prüfung an. |
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