_ Betriebliche Unfälle mit Toren erfahren lange nicht so eine hohe Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, wie die im privaten Bereich. Ein tragischer Unfall in Weeze hat unlängst wieder einmal gezeigt, wie sensibel die Bevölkerung reagiert, wenn es zu einem schweren Unfall mit Toren kommt. Der Hergang in Weeze war einfach abzuleiten: Einem kleinen dreijährigen Junge wurde beim Versuch ein Schiebetor zu öffnen zum tragischen Verhängnis, dass die Auflaufsicherung versagt hat und daraufhin das Tor aus der Führung geraten und auf ihn gekippt ist. Er verstarb in der Klinik an seinen Verletzungen. Das seine Familie den Unfall miterleben musste, ist dabei besonders tragisch. Die Menschen in der kleinen Gemeinde Weeze am Niederrhein reagieren sehr unterschiedlich. Von „Das darf doch gar nicht passieren“ bis zu „Was hat der Junge an dem Tor zu suchen“, war so fast alles an Äußerungen vertreten. Einen ganz besonderen Aspekt bekommt der Vorfall, wenn man die Antriebsart des Tores betrachtet: Es wurde von Hand bewegt. Eine CE-Kennzeichnung war vor Ort nicht zu erkennen und die Machart des Tores und den dort befindlichen optisch gleich ausgeführten Geländern um den Garagenhof lassen auf einen ungeprüften Eigenbau schließen. Ob öffentlicher oder nicht öffentlicher Raum, ob gewerblich oder nur privat benutzt, sind alles Fragen, die vor Ort nicht genau geklärt werden konnten, aber auch vollkommen unerheblich sind. Das wird im Laufe eines Strafverfahrens sicher ein Sachverständiger feststellen.
Die Frage nach der Prüfung
Laut dem Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) gelten für die Produktion und den Einbau von Schiebe- und sonstigen Toren eigentlich strenge Sicherheitsanforderungen. Dazu gehören unter anderem der Einbau von Lichtschranken und Sensoren beziehungsweise genaue Aufbauanleitungen. Regelmäßig kontrolliert werde das aber nur im gewerblichen Bereich. „Als Verband fordern wir ähnlich hohe Normen auch für private Anlagen, werden aber von der EU ausgebremst“, sagt Olaf Heptner, Geschäftsführer des ttz. „Wir können nur an die Nutzer appellieren, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.“ Es wird aber zugleich darauf hingewiesen, das privat genutzte Tore auch der Verkehrssicherungspflicht unterliegen und dementsprechend vom Eigentümer regelmäßig geprüft werden müssen. Tatsächlich wissen aber wahrscheinlich viele Garagenbesitzer oder Hauseigentümer nicht, dass auch für Toranlagen die Verkehrssicherungspflicht greift. „Das bedeutet, dass Privatleute dafür sorgen müssen, dass niemand zu Schaden kommt“, erklärt Achim Hüsch, beim TÜV Rheinland zuständig für Förder- und Maschinentechnik. Dass ein Tor wie in Weeze aus der Verankerung falle, sei nicht sicherheitskonform. Lichtschranken & Co kommen natürlich nur dort zum Einsatz, wo die Tore elektrisch angetrieben werden. Sicherheitseinrichtungen, an durch Handkraft bewegten Toren, sind deshalb an Scher- und Quetschstellen nicht vorhanden. Eingeleitete Kräfte müssen deshalb durch mechanische Elemente gepuffert oder gestoppt werden. Zugleich wird der Sicherheitsgedanke nicht so ernst genommen, wie beim elektrisch betriebenen Tor. Ohne weiter über die Ausführungen der Tore zu sprechen kann aber sicher festgestellt werden, dass die Fehlererkennung einen wesentlichen, wenn nicht sogar den entscheidenden Beitrag zur Sicherheit der Tore leisten kann. Alleine die regelmäßige Prüfung bringt Ausführungsfehler, fehlende Zulassungen, Verschleiß und viele andere Punkte an den Tag. Wäre das Tor in Weeze nur einmal von einem Sachkundigen überpüft wordem, es wäre mit Sicherheit nicht zu diesem Unfall gekommen.
Die Erfahrung zeigt den Erfolg
„Wenn die Auflagen eingehalten werden, sind die Tore sicher“, sagt Olaf Heptner. „Dass eine Konstruktion aus der Führungsschiene springe, darf nicht passieren.“ Im gewerblichen Bereich werden Torprüfungen weitestgehend nach der ASR A1.7 durchgeführt und sorgen so für ein sehr hohes Sicherheitspotenzial.
Die Überwachungen und Betriebsbesichtigungen der BG tun da ein Übriges. Auch private Tore dürfen bei der Installaion durch Fachleute und durch die Erstinbetriebnahme als sehr sicher gelten. Leider hat hier der montierende Betrieb und der Hersteller kaum Möglichkeiten einzugreifen, wenn es zu Verschleiß oder zu Veränderungen am Tor kommt. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, auch hier vernünftige Rahmenbedingungen für regelmäßige Prüfungen bei private Toren zu schaffen.—