DIE GEWINNRICHTSÄTZE, DIE DAS Bundesfinanzministerium alljährlich an die Finanzbehörden der Länder weiterreicht, haben verschiedene Funktionen. Für die Betriebe aber eine ganz entscheidende: Wer sich in dem dort angegebenen Zahlenspiegel bewegt, muss nicht so schnell mit einer Betriebsprüfung rechnen. Hier die Sätze für die letzten 10 Jahre, dem möglichen Prüfungszeitraum.
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