Die Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) in der Fassung von 2003 sind allgemein bekannt. Oder doch nicht — wie der nachstehende neue Schadensfall aus der Praxis beweist. Die Namen der Klägerin, des Beklagten sowie der Prozessbevollmächtigten wurden von der Redaktion geändert.
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