_ Die Herstellerangaben überschlagen sich regelrecht, wenn es um die zulässigen Windgeschwindigkeiten für ZIP-Systeme geht. Ob pauschale Prospektangaben bis zu 140 km/h oder kleine Youtube Videos, bei denen kleine Musteranlagen mit bis zu 160 km/h im Windkanal getestet werden: Es wird versucht eine möglichst hohe Windbelastung der ZIP-Systeme darzustellen, um entsprechende Produktvorteile gegenüber dem Raffstore hervorzuheben. Da werden auch mitunter CE-Zeichen mit WWK (Windwiderstandsklasse) 3 – 6 ausgestellt, obwohl der derzeitige Stand der Normung das mangels eines geeigneten Prüfverfahrens überhaupt nicht hergibt und hier eigentlich die Deklarierung mit Windklasse 0 wie bei den Raffstoren stattfinden muss. Natürlich steht es jedem Hersteller dabei frei, für sein eigenes System entsprechende „Leistungsdaten“ in m/s anzugeben.
Theorie und Praxis
Es ist bei den ZIP-Systemen eigentlich nicht anders als bei der normalen Markise. In der Regel wird vom Hersteller angegeben, bei welcher Größe und welchem Höhen-Breiten-Verhältnis bis zu welcher maximalen Windgeschwindigkeit im Idealfall das ZIP-System benutzt werden darf. Der Idealfall liegt dabei immer dann vor, wenn der Behang bis max. 60 mm vor der Fensterscheibe montiert wird und keine Hinterlüftung des montierten Behangs stattfindet.
Sobald der Behang weiter von der Fassade entfernt montiert wird, sollte der maximale Windwert entsprechend angepasst werden, da durch die hierbei möglichen „Pumpbewegungen“ (resultierend aus Druck und Sog) durch Hinterlüftung des Behanges wesentlich höhere Belastungen des Gesamtsystems ZIP stattfinden können. Hier ist der Fachbetrieb auf verlässliche Werte des Herstellers angewiesen, die er dem Bauherrn oder Architekten weitergeben kann. Ein „wir probieren das mal aus“ ist mit Sicherheit der falsche Weg, weil ein einmal überlasteter Reissverschluss eine Vorschädigung erfahren kann, die bei einer weiteren Nutzung zu entsprechenden Beschädigungen als Spätfolge führen können.
Vorgesetzte Montagen im Trend
Architekten und Planer setzen das ZIP-System mittlerweile bevorzugt als vorgesetzten Sonnenschutz, wenn es darum geht Terrasse und dahinterliegende Glasflächen mit nur einem System zu beschatten. Auch bei vorgesetzten Fluchtbalkonen werden ZIP-Systeme gerne eingesetzt, weil man hier auch mit der Optik des Gebäudes spielen kann. Dabei kommt es schnell zu Abständen von 1400 mm zur Fassade, bei denen unter normalen Umständen der maximal zulässige Windwert Hauptwindrichtung auf unter 7 m/s abgesenkt werden muss. Wichtig ist es hier auch die mögliche Verschiebung in der Stahlkonstruktion bei herabgelassenem Sonnenschutz zu berechnen, da es hier je nach Konstruktion durch die Ausbildung einer zweiten Fassadenhaut schon mal zu Werten von bis zu 15 mm Bewegung kommen kann, die sich auch auf die empfindliche Ausrichtung der ZIP-Systeme auswirken können. Hier sind auf jeden Fall Hinweispflichten zu beachten.
Auf den Motor kommt es an
Einen ganz besonderen Stellenwert hat bei den vorgesetzten Montagen der eingesetzte Antriebsmotor. Hier muss davon ausgegangen werden, dass durch die Hinderniserkennung „Lastanfall durch Windböe“ während der Auf- und Abfahrten des Behangs, der Motor mehrfach neu Anfahren muss. Das kann im Extremfall bei großen Tüchern zusammen mit an Geländern anliegenden Behängen und damit deutlich erhöhten Reibwerten, ein 10 bis 15-maliges Anfahren bei nur einer Auffahrt bedeuten. Gerade bei der Auffahrt „Windalarm“ ist das zuverlässige Einfahren des gesamten Behanges äußerst wichtig, damit die Behänge aus dem Wind kommen und vor Zerstörung geschützt werden. Kann der Motor die jeweiligen Bedingungen nicht einhalten, ist er für den Verwendungszweck nicht geeignet. Ein typischer Rollladenmotor darf auf keinen Fall in ein ZIP-System eingebaut werden, weil er bereits den ersten Lastfall Wind als Hindernis erkennen könnte und damit das ZIP-System unwiderruflich stoppen würde.—