Der "delegierte Rechtsakt" zur Veröffentlichung der Leistungserklärung auf einer Website ist in Kraft getreten. Diesen Vorschlag haben die Branchenverbände VFF und BF gegenüber der EU Kommission eingereicht. Am 24. Februar 2014 ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten, und vermindert den Papierkrieg im Lieferverkehr erheblich.
Er lässt im Ergebnis die Abgabe von Leistungserklärungen über eine Website zu. Die allgemeinen Anforderungen der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 an Leistungserklärungen gelten natürlich weiter, insbesondere die Aufbewahrungspflicht sowie die Verpflichtung, die Leistungserklärung auf Wunsch des Kunden auch schriftlich abzugeben.
Durch die Bauprodukte-Verordnung entsteht eine gemeinsame Fachsprache, mit der die Hersteller die sogenannten wesentlichen Merkmale der Produkte, die sie in der EU auf den Markt bringen, beschreiben können („Leistungserklärung“). Diese gemeinsame Sprache, die auf harmonisierten Normen basiert, wird von allen im Bauwesen Tätigen (Behörden, Ingenieure, Auftragnehmer und Endnutzer) verwendet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.