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Alle Artikel zum Thema Leistungserklärung

© Foto: EU
Die leidige Diskussion ums CE-Zeichen

Ober sticht Unter

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Wurde letztes Jahr noch gefragt, was sie denn eigentlich so macht, die Marktaufsicht, so hat sie sich vor Kurzem in der Sonnen­schutzbranche gezeigt. Das Ergebnis? Mecker für so manchen größeren und renommierten Hersteller und Nach­sitzen bei den CE-Zeichen und den Leistungs­erklärungen. Was es so alles zu beachten gibt, können Sie bei uns in der GLASWELT nachlesen.

© Foto: IVRSA
Es gibt immer wieder Diskussionen zum thema Befestigung von Markisen

Eigentlich sollte alles geklärt sein

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Mit den Neuerungen in den Neufassungen der Markisen- (DIN EN 13561) und der Rollladen-Normen (DIN EN 13659) aus 2015 ist viel neuer technischer Input auf die Industrie und Fachbetriebe zugekommen. Die Einhaltung einer harmonisierten Europäischen Norm bietet Herstellern und damit auch den Auftragnehmern, die deren Produkte beziehen, zuerst einmal den großen Vorteil, dass in diesem Fall mehr oder weniger automatisch davon ausgegangen werden kann, dass die grundlegenden Anforderungen der entsprechenden Normen und Richtlinien erfüllt sind, auf die sich die jeweilige Norm bezieht. So weit so gut. In der Praxis und damit in der realen Welt sieht es momentan leider etwas anders und vor allem unterschiedlich aus.

© Horst Klaes GmbH & Co. KG
Veka/Klaes/ift

Leistungserklärung und CE-Zeichen per Mausklick

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Das ift hat unter Mitwirkung der Veka AG und der Horst Klaes GmbH & Co. KG einen CE-Generator entwickelt, um für Fenster- und Türenhersteller die umfangreichen Dokumentationspflichten zu vereinfachen.

© Horst Klaes GmbH & Co. KG

Veka/Klaes/ift: Leistungserklärung und CE-Zeichen per Mausklick

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Das ift hat unter Mitwirkung der Veka AG und der Horst Klaes GmbH & Co. KG einen CE-Generator entwickelt, um für Fenster- und Türenhersteller die umfangreichen Dokumentationspflichten zu vereinfachen.

Klaes

Leistungserklärungen “on the fly“

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Das Kernfeature von Klaes 3D, der hochflexiblen Lösung für dem Fassaden- und Wintergartenbau, für den Einsatzbereich „große, komplexe Fassaden“ ist der Gitternetz-Import. Darüber werden Vorkonstruktionen aus CAD-Lösungen direkt eingelesen und mit den detailliert aufgebauten Profilpaketen (Kanten)...

Jetzt amtlich

Leistungserklärung auch online

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Der „delegierte Rechtsakt“ zur Veröffentlichung der Leistungserklärung auf einer Website ist in Kraft getreten. Diesen Vorschlag haben die Branchenverbände VFF und BF gegenüber der EU Kommission eingereicht und am 24. Februar ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten. Er lässt im Ergebnis die Abgabe...

© Collage: GLASWELT

Jetzt ist es amtlich: Leistungserklärung auch online möglich

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Der "delegierte Rechtsakt" zur Veröffentlichung der Leistungserklärung auf einer Website ist in Kraft getreten. Diesen Vorschlag haben die Branchenverbände VFF und BF gegenüber der EU Kommission eingereicht. Am 24. Februar 2014 ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten, und vermindert den Papierkrieg im Lieferverkehr erheblich.

© Collage: GLASWELT

Jetzt amtlich: Leistungserklärung auch online

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Der "delegierte Rechtsakt" zur Veröffentlichung der Leistungserklärung auf einer Website ist in Kraft getreten. Diesen Vorschlag haben die Branchenverbände VFF und BF gegenüber der EU Kommission eingereicht und jetzt ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten.

News

So bekommen Rehau-Kunden eine Leistungserklärung

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Der Profilsystemanbieter Rehau erweitert sein Serviceprogramm für Fensterfachbetriebe mit einem Tool zur europäischen Bauproduktenverordnung. Dieses biete die Grundlage, Leistungserklärungen und CE-Zeichen gemäß der neuen europäischen Bauproduktenverordnung zu erstellen.

Druckfrisch

VFF-Merkblatt zu Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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Das Merkblatt „EPW/FEMIB/UEMV-Merkblatt CE.02: 2013-05“ dient den Herstellern, Händlern und Importeuren von Fenstern und Außentüren als Hilfestellung für die rechtssichere und praktikable Umsetzung der Regelungen der EU-Bauproduktenverordnung. Diese gilt in den Regelungen für Bauprodukte seit dem 1...

Verbände

VFF-Merkblatt zu Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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Das “EPW/FEMIB/UEMV-Merkblatt CE.02: 2013-05" dient den Herstellern, Händlern und Importeuren von Fenstern und Außentüren als Hilfestellung für die rechtssichere und praktikable Umsetzung der Regelungen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPV).

Sommer Informatik

Einfach integriert

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Um Verarbeiter bei der Umsetzung der Bauproduktenverordnung zu unterstützen, wurde in der neuen Version WinSLT Professional die Erstellung einer Leistungserklärung integriert. WinSLT ist eine Softwarelösung zur Berechnung der strahlungsphysikalischen und wärmetechnischen Eigenschaften von...

Bauproduktenverordnung — Das meint die Glasbranche

Nicht gewollt und nicht gebraucht?

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Für ihre Leser hat die GLASWELT prominente Vertreter der Flachglasbranche nach ihrer Meinung zur neuen Bauproduktenverordnung befragt und wie sie deren Auswirkungen für die Verarbeitungsbetriebe und Händler einschätzen.

ClimaPlusSecurit-Partner - Jahrestreffen 2013

Gute Stimmung bei den CSP

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Die Jahrestagung der ClimaPlusSecurit-Partner in Madrid war durch ihre positive Gesamtstimmung geprägt. Jürgen Peitz, Vorsitzender der Geschäftsführung der SGGD skizzierte die aktuelle Marktentwicklung. Er prognostizierte eine weiterhin positive Entwicklung im Wohn- und Nicht-Wohnbau. Der...

Druckfrisch: VFF-Merkblatt zu Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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Bauproduktenverordnung: Ab sofort ist das neue VFF-Merkblatt CE.02 zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren erhältlich.

Sommer Informatik

Leistungserklärung leicht gemacht

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In München stellte Sommmerinformatik die jüngste Generation von WinSLT vor, eine Softwarelösung zur Berechnung der strahlungsphysikalischen und wärmetechnischen Eigenschaften von Isolierglas. In der neuen Version wurde die Möglichkeit zur Erstellung einer Leistungserklärung integriert. Hintergrund...

Zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Leitfaden soll helfen

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Die Regelungen der Bauproduktenverordnung (BPV) treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Ab dann müssen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für die Produkte ausgestellt sowie eine rückverfolgbare Kennzeichnung auf den Produkten angebracht werden. Zur einheitlichen Vorgehensweise in der Branche...

Leitfaden zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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Die Regelungen der Bauproduktenverordnung (BPV) treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Ab dann müssen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für die Produkte ausgestellt sowie eine rückverfolgbare Kennzeichnung auf den Produkten angebracht werden. Zur einheitlichen Vorgehensweise in der Branche erarbeitet einen Arbeitsgruppe im VFF einen Leitfaden, wie Verordnung rechtssicher umgesetzt werden können.

News

Leitfaden zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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Die Regelungen der Bauproduktenverordnung (BPV) treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Ab dann müssen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für die Produkte ausgestellt sowie eine rückverfolgbare Kennzeichnung auf den Produkten angebracht werden. Zur einheitlichen Vorgehensweise in der Branche erarbeitet einen Arbeitsgruppe im VFF einen Leitfaden, wie Verordnung rechtssicher umgesetzt werden können.

© Foto: Matthias Rehberger
Normengerechte Ug-Werte nach neuer Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Rechnen statt messen

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Welche Konsequenzen erwarten einen Glasverarbeiter, wenn er eine Leistungserklärung nach der neuen BauPVO abgibt? Stellen sich daraus neue Anforderung an die Genauigkeit oder „Richtigkeit“ der Ermittlung technischer Werte? Und bedeuten dabei „ungenaue“ Werte ein Haftungsrisiko? BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs untersucht diese Fragen am Beispiel des U-Werts für Isolierglas.

Bauproduktenverordnung verständlich gemacht

Leistungserklärung: So wird’s ganz einfach

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Die Branche reagiert nervös, denn mit der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO), die spätestens zum 1. Juli 2013 verpflichtend wird, kommt sie: die Leistungserklärung. Was ist anders als in der bisherigen CE-Kennzeichnung? Wie können die neuen Vorgaben umgesetzt werden? Unser Autor Reiner Oberacker ist mit Unterstützung von Ralf Spiekers von Tischler Schreiner Deutschland der Sache auf den Grund gegangen.

Bauproduktenverordnung

Was kommt da auf Sie zu?

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Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) wurde bereits von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nun kommen mit der verabschiedeten BPVo neue Spielregeln auf die Fenster- und Fassadenbranche zu. Die am 17. und 18. 01. in Rosen­heim stattfindende Fachtagung, die gemeinsam vom VFF, BF und...