Traditionell fungiert der Architekt als Mittler zwischen Bauherr und Handwerker. Viele Entscheidungen über Baudetails und viele andere Punkte werden bei Routinebegehungen auf der Baustelle zwischen Planer und den ausführenden Handwerkern besprochen und sofort umgesetzt. Eigentlich verständlich, denn wofür hat der Bauherr seinen Architekten und er möchte mit solchen alltäglichen Dingen meist auch gar nichts zu tun haben.
Der „kurze Draht“ zwischen Architekt und Handwerker birgt allerdings auch viele Risiken, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wenn der Bauunternehmer/Handwerker wegen fehlender oder fehlerhafter Vorleistungen Bedenken anmeldet, oder weil dem Architekten ein Fehler unterlaufen ist.
Zwar kann der Handwerker in einem solchen Fall pragmatische Lösungen zur Beseitigung des Problems vorschlagen und diese mit dem Architekten besprechen. Er sollte seine Bedenken aber in jedem Fall auch dem Bauherrn mitteilen. Nur so kann er sich in der Regel gegenüber seinem Auftraggeber absichern.
Nicht verlassen sollte er sich darauf, dass der Architekt die Bedenken an den Bauherrn weiterleitet und die vorgeschlagenen Lösungen absegnen lässt. Die ARGE Baurecht rät: Bedenken immer an den Bauherrn persönlich richten und gegebenenfalls auch dessen persönliche Freigabe abzuwarten.
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