Gemäß § 3 und § 12 Absatz 1 MBO muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden. Darüber hinaus dürfen die während der Errichtung und Nutzung möglichen Einwirkungen keine Beschädigungen anderer Teile des Bauwerks oder Einrichtungen und Ausstattungen infolge zu großer Verformungen der tragenden Baukonstruktion zur Folge haben.
Experten für die Montage, Abwicklung und Organisation von Fenster- und Fassadenprojekten sind heiß begehrt und werden gut bezahlt. Der neue Fachabschluss zum „Projektmanager Fenster + Fassade“ von ift und VFF vermittelt das Wissen, das ambitionierte Montageexperten, Objektspezialisten und Berufsanfänger mit Hochschulabschluss brauchen.
Ab 2018 ändert sich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es bringt für die Gestaltung von Verträgen ab dem 1. Januar wichtige Änderungen mit sich, auch für Fachhandwerksbetriebe. Beispielsweise kannte bislang das BGB keine selbstständige gesetzliche Regelung des Bauvertrages, des Architekten- und Ingenieurvertrages oder des Verbraucherbauvertrages. Lesen Sie, was neu geregelt wurde.
Erst kürzlich resümierte eine Studie, dass 90 % aller großen öffentlichen Bauprojekte in Deutschland aus dem Ruder laufen. Das soll sich nun ändern, auch durch BIM. „Building Information Modeling wird das Bauen in Deutschland grundlegend verändern“, sagt Dr. Alexander Kappes von der Arge Baurecht. „Das gilt für die technischen Aspekte von Bauvorhaben, aber auch für deren juristische Begleitung.“
„Durch Building Information Modeling (BIM) wird sich das Bauen grundlegend verändern“, sagt Dr. Alexander Kappes von der Arge Baurecht. „Das gilt für die technischen Aspekte von Bauvorhaben, sowie für deren juristische Begleitung.“ Lesen Sie, welche BIM-spezifische Regelungen zu erwarten sind und was für weitere Anforderungen das digitalen Bauen stellen wird.
Traditionell fungiert der Architekt als Mittler zwischen Bauherr und Handwerker. Viele Entscheidungen über Baudetails und viele andere Punkte werden bei Routinebegehungen auf der Baustelle zwischen Planer und den ausführenden Handwerkern besprochen und sofort umgesetzt. Eigentlich verständlich, denn wofür hat der Bauherr seinen Architekten und er möchte mit solchen alltäglichen Dingen meist auch gar nichts zu tun haben.
Bereits im Januar 2003 sind die “Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen“ (TRAV) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht worden. Zwischenzeitlich sind sie in praktisch allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt, d. h. “geltendes Baurecht“.
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