Die Regelungen der Bauproduktenverordnung (BPV) treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Ab dann müssen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für die Produkte ausgestellt sowie eine rückverfolgbare Kennzeichnung auf den Produkten angebracht werden. Zur einheitlichen Vorgehensweise in der Branche erarbeitet eine Arbeitsgruppe im VFF einen Leitfaden, wie Verordnungen rechtssicher umgesetzt werden können.
Der Leitfaden werde Beispiele für die Form von Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung geben und erläutern, wo diese an wen und zu welchem Zeitpunkt übergeben werden sollten. Es sei bereits festgestellt worden, dass die CE-Kennzeichnung auch auf den Begleitpapieren erfolgen kann und die geforderte Produktkennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit auch mit einem Aufkleber im Fensterfalz gewährleistet sei. Mit dem zuständigen Bundesministerium werde geklärt, wie die Anzahl der Leistungserklärungen reduziert und deren Bereitstellung vereinfacht werden kann (z.B. durch das Internet).
Die Mitarbeit von Fensterbauern und Systemgebern garantiere den notwendigen Praxisbezug. Ebenfalls erfolge eine Zusammenarbeit mit dem ift, dem Bundesverband Flachglas, dem Fachverband Schloss und Beschlag sowie Tischler Schreiner Deutschland. Rechtliches Expertenwissen erhalte die Gruppe über Prof. Christian Niemöller (SMNG). Die Arbeitsgruppe stimme sich mit europäischen Verbänden ab und steht in Kontakt mit der EU-Kommission, heißt es. Die Veröffentlichung des Leitfadens ist zur BAU 2013 vorgesehen. Am 28.02.2013 findet eine BF/ift/VFF-Fachtagung „BPV in der praktischen Umsetzung“ statt.