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Steuererleichterungen

Handwerk profitiert

Ob Unternehmensteuerreform, Ist-Versteuerung oder erhöhter Kinderfreibetrag, der Jahresbeginn 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt den Handwerksbetrieben und ihren Beschäftigten einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen:

  • Verbesserungen bei der Unternehmenssteuer: Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes traten zum 1.1.2010 Korrekturen bei der Unternehmenssteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen, aber auch das für das Handwerk wichtige Thema der geringwertigen Wirtschaftsgüter. So wird der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftsgüter sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wieder auf 410 Euro erhöht. ­Zudem wird das Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren von 65 auf 50 Prozent zurückgeführt.
  • Korrekturen bei der Erbschaftsteuer: Mit der neuen Ausgestaltung ist eine erbschaftsteuerverträgliche Lösung für die Betriebe des Handwerks sichergestellt. Die betriebliche Haltefrist wird zum Jahresbeginn von 7 auf 5 Jahre abgesenkt. Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Zusätzlich müssen über diesen Zeitraum von 5 Jahren auch nicht mehr 650 Prozent der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich noch 400 Prozent. Das Lohnsummenkriterium gilt zudem anstatt für Betriebe ab 10 Mitarbeitern künftig erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern.
  • Erhöhte Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung: Die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung wurde verlängert. Noch bis zum 31.12.2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen.
  • Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten jetzt nutzen: Handwerksbetriebe können noch bis zum 31.12.2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7 g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.
  • Korrekturen am Einkommensteuertarif: Zum 1.1.2010 wird der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8004 Euro für Alleinstehende und 16009 Euro für Ehepartner. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig: Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung können jetzt voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderausgaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.
  • Familien mit Kindern profitieren zusätzlich: Der Kinderfreibetrag wird zum Beginn des neuen Jahres auf 7008 Euro angehoben.

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