In den aktuellen Corona-Zeiten bringen Schutzverglasungen gegen Tröpfcheninfektion wichtige Aufträge für Glaser und Glasbauer. Häufig werden diese Systeme als „Spuckschutz“ angeboten. Doch Vorsicht, dieser Begriff ist eine eingetragene Marke, er darf in der Kundenkommunikation nicht verwendet werden, ansonsten kann das rechtliche und finanzielle Folgen für den Verarbeiter haben. Weitere Details dazu finden Sie hier im Heft auf
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