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Branchenvertretung fordert mehr Entschlossenheit

Fehler im Baupaket der Regierung

Mit dem am 25.9. bekannt gewordenen Paket aus 14 Maßnahmen will die Bundesregierung die Krise der Bauwirtschaft bekämpfen. Die Reaktionen der Verbände: Von einem Strohfeuer und „entscheidende Fehler“ in der Ausgestaltung wird gesprochen.

„Das Paket ist ein Scheinriese, mit dem man nicht ans Ziel kommen wird – weder beim Wohnungsneubau noch bei der Sanierung“, kommentiert Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG). Für das Hauptstadtbüro der Bauindustrie-Branchen Glas, Fenster, Sonnenschutz und Automation springt die Bundesregierung bei den Maßnahmen zu kurz und macht in der Ausgestaltung entscheidende Fehler.

„Auf den ersten Blick wird zwar einiges auf den Weg gebracht. Aber schnell merkt man: Sowohl für den Wohnungsneubau als auch für Sanierungen fehlen die nötige Durchschlagskraft und das Tempo, um das Ruder herumzureißen“, so Drinkuth weiter.

Die neue AfA, die Verbesserung der Neubauförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser und das Anheben der Sanierungsförderung auf 30 % seien grundsätzlich zu begrüßen – in der aktuellen Krise jedoch immer noch zu halbherzig. Es mangele an politischer Entschlossenheit: „30 % Sanierungszuschuss sind die Größenordnung, die man – analog zur Förderung von Wärmepumpen – eigentlich dauerhaft braucht. In der Krise ist das immer noch zu wenig und führt bei gerade mal 2 Jahren Laufzeit – wenn überhaupt – zu einem Strohfeuer. Der geplante Rückschritt auf 15 % ab 2026 kommt viel zu früh und hart“, kritisiert Drinkuth. Beim Bauen und Sanieren gehe es um verlässliche und planbare Bedingungen, nicht um kurzfristiges Feuerwerk. Weiterhin müsse die AfA auch Sanierungen mehr Schub geben. Ein steuerliches Förderinstrument für Sanierungen im Bereich der Wohnungswirtschaft fehle noch.

„Kalte Füße“ bei energetischen Mindestanforderungen

Zudem bewertet die Branchenvertretung die Absage an die derzeit in der EU diskutierten energetischen Mindestanforderungen für bestehende Wohngebäude als entscheidenden Fehler: „Vor einem Jahr hat die Bundesregierung diese Anforderungen, die es ähnlich in vielen anderen EU-Ländern bereits gibt, noch unterstützt – zu Recht. Jetzt bekommt sie kalte Füße und räumt mit dem Maßnahmenpaket alle Vorgaben für Wohngebäude ab. Zusammen mit der viel zu schwachen Fördererhöhung bedeutet das: Bei Sanierungen wird es nicht vorangehen.“

Die in dem Paket angekündigten Bauvereinfachungen müssten zunächst entwickelt werden, bevor man sie beurteilen könne. Drinkuth: „Die Neubauanforderungen jetzt nicht weiter zu verschärfen, ist sicher richtig. Auch eine Sonderregelung für vereinfachten Wohnungsbau oder eine Bundes-Leitlinie für einen sogenannten „Gebäudetyp E“ klingen zunächst interessant. Beides darf jedoch nicht dazu führen, dass energetisch schlechter als zuvor gebaut wird.“

Die Bau-Repräsentanz fordert von der Bundesregierung weitere Verbesserungen für den Neubau und eine konsequente Politik des Förderns und Forderns für energetische Sanierungen. „Beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern sitzt der Schock über die hohen Zinsen so tief, dass ein paar moderate Verbesserungen der bestehenden Förderung nicht ausreichen werden. Alle Bauherren brauchen bezahlbare Kredite. Und bei der Sanierung brauchen wir eine Kombination aus einer dauerhaft guten Förderung und Mut zu einem Ordnungsrecht, das für die schlechtesten Gebäude echte Sanierungsanlässe schafft. Die Bundesregierung ist gut beraten, sehr bald nachzulegen. Und nicht zu vergessen: Wird eine bessere Förderung angekündigt, warten Investoren so lange ab, bis sie diese auch bekommen können. Weitere Hängepartien darf es im Markt aber nicht geben“, so Drinkuth.

VFF-Geschäftsführer Frank Lange zu den Maßnahmen: „Die Bereitschaft, energetisch zu sanieren, ist aktuell nur eingeschränkt gegeben, da insbesondere die Erwartung auf höhere Förderung von 30 % über das BEG bei der Einzelmaßnahmensanierung aktuell Entscheidungen nach 2024 verschoben werden.“ Dennoch: „Der Aktionsplan der Regierung auch in steuerlichen und fördertechnischen Maßnahmen, aber auch Fragen nach Vereinfachungsprozessen im Bereich der Durchführung und Genehmigungen können den Marktrückgang abfedern.“

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