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Recht

Fallstricke im Internet (Teil 03) - die Spielregeln bei Facebook und Social Media.

Setzen Handwerksbetriebe Social Media ein, um Kunden zu erreichen und zu binden, sollten sich die Betriebe grundsätzlich zuvor mit den juristischen Vorgaben  befassen, rät Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Es gibt eine Fülle von Bestimmungen, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. Denn bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen.“

Wer einen Auftritt bei Facebook erwägt, muss wissen, dass dort eine Impressumspflicht besteht. Sinnvoll ist es, die Angaben auf der Startseite anzuführen oder dort einen Link zum Impressum auf der Unternehmens-Website einzubetten. Die Rubrik „Info“ dagegen ist kein guter Platz für das Impressum, weil es an dieser Stelle nicht leicht genug zu finden ist. Wichtig zu wissen: Die Daten auf Facebook und Website müssen übereinstimmen!

Vorsicht beim Teilen von Fotos
Beim Teilen von Fotos ist Wachsamkeit ratsam: Zwar gilt dasselbe Urheberrecht wie überall im Netz. Allerdings teilen auf Facebook oft so viele User das Material, dass die Quelle nur noch schwer zu ermitteln ist. „Wenn die ursprüngliche Veröffentlichung rechtswidrig war, ist es auch jede weitere Verbreitung – mit möglicherweise schwer wiegenden Folgen“, warnt Anne Kronzucker. 

Übrigens: Facebook räumt sich selbst eine Unterlizenz zur eigenen Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder hochladen. Wer Bilder bei einer Fotoagentur oder unter einer sogenannten Creative Commons Lizenz erwirbt, darf jedoch Dritten keine Rechte daran einräumen. Vor einer Verwendung von solchen Fotos in sozialen Netzwerken sollte man sich daher genau darüber informieren, was die jeweilige Agentur bzw. Lizenz erlaubt.

Risiken gehen von den Posts der eigenen Mitarbeiter aus. Um juristischem Ärger durch unbedachte Wortmeldungen vorzubeugen, haben sich Social Media Guidelines bewährt. Ein solcher Katalog kann der rechtlichen Absicherung dienen, sofern er klare Anweisungen enthält, die alle wichtigen rechtlichen Bestimmungen abdecken.

Kurz zusammengefasst
1. Impressumspflicht auf Facebook und Co. beachten:
- Alle Angaben auf Vollständigkeit prüfen,
- Informationen richtig platzieren (auf der Startseite positionieren und nicht unter „Info“),
- Abweichungen von den Angaben auf der Website ausschließen.

2. Beim Teilen und Posten von Fotos, Grafiken, Videos, etc. immer das Urheberrecht beachten: Vorsicht, wenn der Urheber zweifelhaft oder nicht eindeutig zu ermitteln ist.

3. Posts der eigenen Mitarbeiter im Blick behalten, ggf. Social Media Guidelines (Richtlinien) erstellen und an Mitarbeiter verteilen.

Text-Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung www.das.de.

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