Das Amtsgericht Wittlich hat am 6. Februar die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GmbH & Co. KG und der Helmut Meeth Verwaltungs-GmbH angeordnet. Damit sind alle Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Mit der Verwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte aus Trier beauftragt. Er wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens analysieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Die Helmut Meeth GmbH & Co. KG mit Sitz in Wittlich, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Amann, wurde Ende 2023 von der Do Fenster Gruppe übernommen. Das Unternehmen wurde vom Namensgeber selbst gegründet und über viele Jahre aufgebaut.
Im Interview mit dem zuständigen (vorläufigen) Insolvenzverwalter bzw. mit der Pressestelle von LIESER Rechtsanwälte
GW: Herr Dr. Jüchser, was waren die ausschlaggebenden Gründe für die Insolvenzanmeldung der Helmut Meeth GmbH & Co. KG?
Antwort: Der Grund für die Insolvenz waren die tiefgreifende Krise in der deutschen Bauwirtschaft, die erhebliche Umsatzrückgänge verursacht hat sowie gravierende Schwierigkeiten mit den bestehenden IT-Systemen.
GW: Wann wurde Ihnen erstmals signalisiert, dass eine finanzielle Schieflage besteht?
Antwort: Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter wird durch das zuständige Amtsgericht bestimmt. Er kann seine Bestellung nicht selber bestimmen. Die Aufgabe des (vorläufigen) Insolvenzverwalters ist es unabhängig und im Sinne einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung das Unternehmen durch die Insolvenz zu begleiten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden und zur Vermeidung eines Interessenkonflikts darf der bestellte (vorläufige) Insolvenzverwalter vorher nicht in die finanzielle Situation eingeweiht oder an der Erarbeitung des Insolvenzantrages beteiligt sein.
GW: Gab es bei Helmut Meeth GmbH & Co. KG bereits vor der Übernahme durch die Do Fenster Gruppe wirtschaftliche Schwierigkeiten?
Antwort: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten kamen auf, als sich die Krise in der Bauwirtschaft abzeichnete. Das Management hatte zeitnah und konsequent gehandelt und bereits vor dem Insolvenzantrag eine Umstrukturierung als Folge des bereits eingetretenen Wandels in der Bauwirtschaft durchgeführt. Im Zuge dieser Restrukturierung und Anpassung an den Bedarf des Marktes hatte das Unternehmen auch die Zahl der Mitarbeiter reduziert. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
GW: Wie stellt sich die finanzielle Lage des Unternehmens aktuell dar?
Antwort: Die Helmut Meeth GmbH & Co. KG hat aufgrund von Zahlungsunfähigkeit am 06 Februar 2025 beim Amtsgericht Wittlich einen Insolvenzantrag gestellt. Zuversicht auf eine gute Sanierungslösung macht dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Alexander Jüchser die derzeit stabile Auftragslage mit einer wieder gestiegenen Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen sowie eine loyale und motivierte Belegschaft.
GW: Welche unmittelbaren Maßnahmen haben Sie als vorläufiger Insolvenzverwalter ergriffen?
Antwort: Der Insolvenzverwalter steht derzeit am Anfang des Verfahrens und wird nun einen Schritt nach dem anderen machen. Gemeinsam mit seinem Team analysiert Dr. Jüchser derzeit die aktuelle wirtschaftliche Lage, um eine nachhaltige Sanierung für das Unternehmen zu erarbeiten. Zunächst wird der vorläufige Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb stabilisieren und uneingeschränkt sowie vollumfassend fortführen.
Zudem hat der vorläufige Insolvenzverwalter alle Maßnahmen ergriffen, um die Löhne und Gehälter der Beschäftigten zu sichern. Über das Insolvenzausfallgeld sind diese bis Ende März 2025 gesichert.
GW: Können laufende Kundenaufträge derzeit noch erfüllt werden, oder gibt es Verzögerungen?
Antwort: Trotz der Insolvenz wird der vorläufige Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb stabilisieren. Aktuell arbeiten das Management und der vorläufige Insolvenzverwalter unter Hochdruck, um die Lieferfähigkeit wiederherzustellen. Ziel ist hierbei, dass sämtliche Aufträge zeitnah wieder in vollem Umfang zeitnah und in der gewohnten Qualität und Liefertreue bearbeitet und die Waren ausgeliefert werden.
GW: Wie sieht die Kommunikation mit Lieferanten und Geschäftspartnern aus?
Antwort: Die Lieferanten und Geschäftspartner wurden bereits über die Insolvenz sowie die nächsten Schritte informiert. Die Helmut Meeth GmbH & Co. KG verfügt über lange und gute Geschäftsbeziehungen mit all ihren Partnern, sodass wir zuversichtlich sind diese auch in Zukunft fortführen zu können. Die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter führen intensive Gespräche, um die gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu den Lieferanten und Geschäftspartner fortzusetzen.
GW: Sind bereits Kündigungen ausgesprochen worden oder geplant?
Antwort: Nein, derzeit sind keine Kündigungen ausgesprochen worden oder geplant. Ganz im Gegenteil, für eine nachhaltige Sanierung der Helmut Meeth GmbH & Co. KG ist das hoch-qualitative Fachpersonal unerlässlich und der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemeinsam mit allen Beteiligten alles daransetzen, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.
GW: Können Löhne und Gehälter weiterhin gezahlt werden? Falls ja, für welchen Zeitraum?
Antwort: Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind bis Ende März 2025 durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert. Danach werden die Löhne und Gehälter wieder durch das Unternehmen gezahlt.
GW: Wie wird mit offenen Forderungen umgegangen?
Antwort: Offene Forderungen aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag dürfen aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht mehr beglichen oder verrechnet werden. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Forderungen der Gläubiger zur sogenannten Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger rechtzeitig über diese Möglichkeit informieren.
GW: Welche Empfehlungen geben Sie Kunden und Geschäftspartnern im Umgang mit bestehenden Verträgen?
Antwort: Die Helmut Meeth GmbH & Co. KG hat großes Interesse an der Fortsetzung der bisher guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten. Aufträge sollen uneingeschränkt und vollumfänglich sowie in der gewohnten Qualität und Zuverlässigkeit wieder aufgenommen werden. Hierzu werden derzeit intensive Gespräche geführt. Denn zentral für eine nachhaltige Sanierung ist es, dass die Kunden und Lieferanten weiter mit dem Unternehmen zusammenarbeiten. Daher empfehlen wir auch im Interesse unserer Geschäftspartner ihre Verträge und Aufträge fortzusetzen.
GW: Können Bestellungen weiterhin aufgegeben werden, oder gibt es Einschränkungen?
Antwort: Wie bereits erwähnt, arbeiten die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter aktuell unter Hochdruck, die komplette Lieferfähigkeit wiederherzustellen. Bestellungen werden gerne weiter entgegengenommen.
GW: Welche Verantwortung trägt die Do Fenster Gruppe in diesem Insolvenzfall?
Antwort: Die Do Capital Partners hat in 2023 die Anteile der Helmut Meeth GmbH & Co. KG übernommen und ist Gesellschafter. Bitte wenden Sie sich zu allen anderen konkreten Fragen an die Do Fenster Gruppe, da der vorläufige Insolvenzverwalter nicht für den Gesellschafter und seine weiteren Beteiligungen sprechen kann
GW: Wird geprüft, ob die Do Fenster Gruppe das Unternehmen weiterhin unterstützen oder retten kann?
Antwort: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird alle Optionen prüfen, um eine nachhaltige Sanierungslösung zu erzielen. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine eventuelle Lösung mit der Do Fenster Gruppe.
GW: Gibt es bereits Interessenten für eine mögliche Übernahme oder einen Teilverkauf des Unternehmens?
Antwort: Zu diesem sehr frühen Zeitpunkt lässt sich diese Frage leider noch nicht beantworten. Selbstverständlich wird der vorläufige Insolvenzverwalter aber zeitnah Gespräche mit potentiellen Investoren aufnehmen, um einen Einstieg eines Investors auszuloten.
GW: Wie schätzen Sie die Chancen für eine Sanierung ein?
Antwort: Die Auftragslage mit einer wieder gestiegenen Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG ist derzeit stabil. Das gibt dem vorläufigen Insolvenzverwalter Zuversicht für eine gute und nachhaltige Sanierungslösung, auch weil das Unternehmen über innovative Qualitätsprodukte sowie ein hochqualifiziertes Team verfügt – entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Sanierung.
GW: Welche Schritte sind als Nächstes geplant, und wann ist mit einer Entscheidung über die Fortführung oder Abwicklung zu rechnen?
Antwort: Neben der Stabilisierung und vollumfänglichen sowie uneingeschränkten Fortführung des Geschäftsbetriebes ist es das Ziel, das Unternehmen durch eine übertragende Sanierung an einen neuen Investor oder neuen zusätzlichen Investor zu übergeben und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. In den kommenden Wochen werden dazu Gespräche mit Gläubigern, Banken und potenziellen Investoren geführt.