Seit diesem Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Probleme schafft der Paragraph 17 in dem neuen Gesetz, mit dem nicht nur die Arbeitszeiten von Geringverdienern zukünftig genau dokumentiert werden müssen. Zusätzlich sind Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind. „Das Mindestlohngesetz bringt erhebliche Bürokratiekosten und Rechtsunsicherheit mit sich“, moniert Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Was für die Aufregung sorgt, sind sechs Zeilen des Gesetzes. „Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ... aufzuzeichnen“, heißt es in Paragraph 17. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Arbeitgeber nicht den Mindestlohn aushebeln, indem sie auf dem Papier die 8,50 Euro zahlen, dafür ihre Mitarbeiter aber unbezahlte Überstunden machen lassen.
Umgesetzt werden soll dies durch eine Verordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die „Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung“ wurde im Dezember vom schwarz-roten Kabinett durchgewunken. Die Dokumentationspflicht muss auf Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter knapp 3000 Euro angewendet werden. Der Schwellenwert liege nach Auskunft eines Ministeriumssprecher bei monatlich 2958 Euro.
ZDH-Präsident Wollseifer erklärt im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung Ende Dezember 2014: „Angesichts des sehr geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen ist die im Dezember verfügte Verpflichtung zur Dokumentation der Arbeitszeiten im Angestelltenbereich bis 2958 Euro zwar eine Verbesserung zum ersten Gesetzentwurf – sie bleibt aber eine Zumutung. [...]Wir brauchen eine Befreiung von den Dokumentationspflichten zumindest ab einem verstetigten Bruttomonatsentgelt von 2200 Euro! Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss, als um die Akquise von Aufträgen.“
Neben acht weiteren Branchen ist das Bau- und Ausbaugewerbe mit seinen knapp zwei Mio. Beschäftigten betroffen. Allein in diesem Segment sollen ab dem 1. Januar nach Schätzungen mehr als 100 000 Arbeitnehmer zusätzlich unter die Erfassungspflicht fallen. Für die Kontrolle ist gesorgt, denn 1600 zusätzliche Zollbeamte werden auf die korrekte Bezahlung der Mindestlöhne achten.