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Im Interview mit den Machern bei Regel-air Becks GmbH & Co. KG

Der kleine Fensterfalzlüfter ist mehr als volljährig

Glaswelt – Herr Becks, Sie haben vor 20 Jahren das Unternehmen gegründet – damals waren Sie aber schon 65 Jahre alt. Was war 1999 der Anlass der Firmengründung?

Heinz Becks – Mein damaligen Arbeitgeber zeigte kein Interesse am Regel-air. Daraufhin habe ich mit 65 Jahren den Entschluss gefasst, mein Produkt selber zu vermarkten.

Glaswelt – Wie kamen Sie auf die Idee eines auf Winddruck reagierenden Fensterfalzlüfters für Kunststofffenster?

Becks – Ausschlaggebend war die neue Norm DIN EN 12207:2000, deren Entwurf mir schon 1998 bekannt wurde. Darin wurde geregelt, dass bei einem Referenzwert von 100 Pascal bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen nicht mehr als 9 m3/h pro m² über Funktionsfugen strömen dürfen. Bei einer Prüffenstergröße von 1,23 x 1,48 m sind das über 16 m3. So kam ich auf die Konstruktionsidee der Fensterfalzlüfter, die im lüftungsrelevanten Bereich zwischen 2 und 8 Pascal ausreichende Volumenströme bereitstellen und beim zunehmenden Druck automatisch die Klappen dicht machen.

Glaswelt – Können Sie uns verraten, wie viel Fensterfalzlüfter Sie bislang verkauft haben?

Becks – Mit Sicherheit kann man sagen, dass weit über Millionen Wohnungen mit Regel-air-Fensterfalzlüftern ausgestattet worden sind.

Glaswelt – Hat die Geschäftsidee von Anfang an eingeschlagen oder mussten Sie intensive Überzeugungsarbeit leisten?

Becks – Ich hatte bereits 1981 und 1989 Feuchteschutzlüfter entwickelt, die als Europäisches Patent anerkannt – und über Millionen Fenster hiermit ausgestattet wurden. Hierdurch genoss ich großes Vertrauen am Markt, was meine Arbeit erleichterte. So konnte ich sehr schnell die großen Systemhäuser und führende Wohnungsbaugesellschaften für den Regel-air gewinnen.

Glaswelt – Was waren Stolpersteine, die Ihnen das Leben schwer machten?

Becks – Es gab einige aus meiner Sicht nicht nachvollziehbare Normenänderungen. Aber auch vor Nachahmer meiner Produkte blieben wir nicht verschont. Auch wenn der Markt neue Produkte brachte, konnten wir uns mit unserer 20-jährigen reklamationsfreien Qualität durchsetzen. Der größte Stolperstein traf uns Ende 2017, als wir kurzfristig und ohne Ankündigung vom Wegfall unseres Vertriebspartners erfahren haben. Aber auch hier haben wir innerhalb kürzester Zeit alle Weichen erfolgreich gestellt und beliefern jetzt direkt und sehr erfolgreich unsere teils „neu gewonnenen Partner“.

Glaswelt – Wann werden Ihre Lüfter überwiegend montiert – innerhalb der Fensterproduktion oder parallel zur Fenstermontage? Wie schnell lässt sich die Montage des Regel-airs umsetzen?

Becks – Regel-air Fensterfalzlüfter werden etwa je zur Hälfte in den Fertigungsbetrieben und in der Nachrüstung in vorhandene Fenster eingebaut. Für die Positionierung und das Befestigen der Lüfter mit selbstschneidenden Schrauben wird nicht mehr als eine Minute benötigt. Zusätzlich müssen mitgelieferte Dichtungen am Blendrahmen und Flügel wie bei allen Fensterfalzlüftern ausgetauscht werden.

Glaswelt – Das Produkt ist seit Jahren unverändert geblieben. Ist es also völlig ausgereift?

Becks – Im Moment sehe ich keinen Verbesserungsbedarf. Seit acht Jahren sind alle Regelklappen mit auswechselbaren Rückstellfedern in einer Mulde liegend versehen worden. Alle Falzlüfter für Holz- und Kunststofffenster können so vertikal, beispielsweise auch für Rund- und Stichbogenfenster, eingebaut werden. Diese Variante wurde zum Europäischen Patent und gilt noch etwa 12 Jahre. Wir sind aber ständig am Prüfstand, um das Produkt und die Produktpalette weiterzuentwickeln und den ein oder anderen Ansatz zu verfolgen. Ergänzend zu den Fensterfalzlüftern wurden manuell zu regelnde Überschlags- und Schiebelüfter entwickelt. In der Variante mit einem Satz Fensterfalzlüftern wird immer die Klasse 3 nach DIN EN 12207 erreicht. Denn mit einer einfachen Verdoppelung, Verdreifachung oder gar Vervierfachung der auf Winddruck reagierenden Fensterfalzlüfter stößt man an normative Grenzen.

Glaswelt – Was sagen Sie Fensterbauern und auch Endkunden, die nicht verstehen, dass man zuerst ein dichtes Fenster herstellt und mit dem Regel-air und den verbundenen Dichtungsentnahmen dann wieder die Luftdichtigkeit zerstört?

Becks – Alle Fensterhersteller unterliegen bei der Fertigung der DIN EN 12207. Das bedeutet, dass bei einem Prüffenster (B 1,23m x H 1,48m) nicht mehr als 16,38 m3/h pro m2 Luft über die Funktionsfugen strömen dürfen. In Verbindung mit einem Satz Regel-air-Fensterfalzlüfter werden diese Werte nicht überschritten, sodass das Fenster als „dicht“ bezeichnet werden kann. Für höhere Volumenströme bietet sich, wie bereits beschrieben, die Kombination Fensterfalzlüfter mit manuell zu bedienenden Überschlags- oder Schiebelüftern an. Hiermit produziert man nach den Normen auch keine „undichten“ Fenster, weil die Maximalwerte von 16,38 m3 nicht überschritten werden.

Glaswelt – Herr Verhoeven, Sie sind nach langer Zeit als Vertriebsleiter Ende letzten Jahres in die Geschäftsleitung berufen worden. Das Patent des Regel-air ist jetzt abgelaufen. Trauen Sie dem Produkt Regel-air noch weitere 20 Jahre erfolgreiche Marktpräsenz zu?

Thomas Verhoeven – Das Europäische Patent der aktuellen Standardausführung mit Rückstellfedern in den Regel-air-Fensterfalzlüftern gilt noch etwa 12 Jahre. Unsere Fensterfalzlüfter gibt es inzwischen über 20 Jahre und das ohne Reklamationen an Material und Klappenfunktion. Fensterhersteller, Händler und Endkunden erwarten ein funktionierendes Produkt von nachhaltiger Langlebigkeit. Das bietet Regel-air in allen Varianten.

Glaswelt – Wie muss sich das Unternehmen in der Zukunft aufstellen, wird das Produktspektrum erweitert?

Verhoeven – Unsere Zukunft ist das Beibehalten der 20 Jahre alten Qualität. Auch haben wir Produkterweiterungen im Fokus, die wir uns für die nächste große Messe aufheben.

Glaswelt – Meine Herren, vielen Dank für Ihre Auskünfte!—

Die Fragen stellte Chefredakteur Daniel Mund

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