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Leserbrief

..."was der Branche und auch dem Produkt Glas nicht zwingend gut tut"

"Mit Sicherheit gibt es kein risikofreies Leben. Das mag dem einen oder anderen Bedenkenträger schwer fallen, aber letztendlich ist das Leben so, wie es ist - und um es mit Erich Kästner zu sagen: auch tödlich.

In der gesamten Diskussion um Glas mit bruchsicherem Verhalten scheint man dies immer wieder aus dem Auge zu verlieren. Da werden Urteile zitiert, mögliche Gefährdungen skizziert und Situationen beschrieben, die eintreten könnten. Der Konjunktiv ist der sogenannte potentialis irrealis, also die nicht wirkliche Möglichkeit. Dies sollte man sich bei den Diskussionen immer wieder vor Augen halten.

Der § 37 der Musterbauordnung (MBO) spricht von allgemein zugänglichen Verkehrsflächen, die in erster Linie zu kennzeichnen sind und bei größeren Glasflächen sind Schutzmaßnahmen vorzusehen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Dabei ist klar, dass es in erster Linie um das Erkennen von Glasflächen geht und sich das öffentliche Baurecht auf den öffentlichen Bereich beschränkt.

Parallel gibt es einen zweiten Sachverhalt, nämlich die Freiheit des Bauens. Letztere soll kostengünstig sein und ohne große staatliche Regelung, so wie es als politisches Ziel der Bundesregierung formuliert wurde. Auch an diesem Anspruch wird sich der zu formulierende normativ verpflichtende Einsatz von Glas mit bruchsicherem Verhalten messen lassen müssen.

Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen soll die Regelung der geplanten DIN 18008-1 der MBO entsprechen und keine Verschärfungen fordern. Daher stellt sich die Frage, wie weit man überhaupt noch eine normative Regelung braucht. Denn immer, wenn etwas zusätzlich geregelt ist, ist es anders als im Original.

Was zu befürchten steht: Mit Sicherheit wird die Diskussion um Glas mit bruchsicherem Verhalten weiter andauern, was der Branche und auch dem Produkt Glas nicht zwingend gut tun wird."

gez. Ralf Spiekers

Zum Nachlesen: Der Beitrag aus der Februarausgabe der GLASWELT: 
Achtung - In vielen Fällen ist Sicherheitsglas bereits Pflicht!