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Wann kommt nun das CE-Zeichen für Fenster?

glaswelt: Herr Sieberath, das CE-Zeichen für Fenster und Haustüren kommt. Aber wann kommt es denn jetzt definitiv?

Sieberath: Das CE-Kennzeichen für Fenster und Außentüren kommt nicht erst, wir haben es bereits. Die Koexistenzperiode, in der also die Fenster bereits CE-gekennzeichnet werden können, hat im Februar 2007 begonnen und endet im Februar 2009. Zurzeit ist in Diskussion – und hier gibt es einen Resolutionsentwurf in TC 33, vorgebracht vorrangig von den französischen Kollegen – die Koexistenzzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Resolution ist in einigen Fachkreisen bereits durchgesickert. Aber Vorsicht – auch wenn sich das technische Komitee (TC 33) einig ist, heißt dies noch lange nicht, dass der ständige Ausschuss „Bauwesen“ in Brüssel dieser Resolution zustimmt. Der ständige Ausschuss alleine ist für eine Erweiterung oder Verlängerung der Koexistenzperiode zuständig. Eine Sitzung wird allerdings noch im Herbst 2008 stattfinden; eine Entscheidung dazu aber erst sehr kurzfristig zum Februar nächsten Jahres vorliegen. Sollte also angenommen das TC 33 dem Wunsch der französischen Kollegen folgen und der ständige Ausschuss dem ebenfalls zustimmen, könnte es bedeuten, dass wir ein weiteres Jahr Zeit haben, uns mit der Umstellung auf die neue Produktnorm auseinanderzusetzen.

glaswelt: Was raten Sie den Verarbeitern?

Sieberath: Dem Hersteller kann nur empfohlen werden, sich der Aufgabe so zeitnah wie möglich zu stellen, da immer noch die Möglichkeit besteht, dass dem Wunsch der Experten nicht gefolgt wird, und die Koexistenzperiode planmäßig zum Februar 2009 ausläuft. Dies hätte dann zur Folge, dass Produkte mit dem Ü-Zeichen auf Grundlage der Bauregelliste A ab dem Februar 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern nur noch CE-gekennzeichnete Produkte.

Glaswelt: Wie glaubwürdig ist eine CE-Kennzeichnung, wenn die Hersteller dies in Eigenverantwortung abwickeln? Brauchen wir nicht auch eine EU-weite Qualitätsrichtlinie?

Sieberath: Das ganze Konformitätskonzept in Europa basiert im Wesentlichen darauf, dass der Hersteller sehr stark selbst in die Verantwortung genommen wird. Dennoch ermöglicht die Bauproduktenrichtlinie für besonders sicherheitsrelevante Produkte, wie beispielsweise Feuerschutzabschlüsse, die Auswahl strengerer Konformitätsverfahren mit Erstprüfung durch eine notifizierte Stelle sowie Eigen- und Fremdüberwachung, welche das eigenverantwortliche Konzept zur Sicherstellung der Konformität mit den harmonisierten Normen stärker durch Externe überwacht. Nicht zu verwechseln ist das Konzept nach Produktnorm mit dem Begriff Qualität. Qualität steht für uns neben der Sicherstellung der Produkteigenschaften für Werte wie Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Produkts. Ausdrücklich sind dies keine Bausteine, die einheitlich im Baurecht zu regeln sind. Qualitätsrichtlinien sind deshalb schon immer Aufgabe privatrechtlicher Regelungen, wie etwa der RAL-Gütesicherung. Dies sieht auch die Bauproduktenrichtlinie so vor.—

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