Der Swisspacer Air, integriert im Randverbund von Isolierglas, sorgt für einen kontinuierlichen Druckausgleich mit der Umgebung und entschärft so Klimalasten. Gemeinsam haben Swisspacer und das Saint-Gobain Glassolutions Isolierglas-Center nun die Grundlagen geschaffen, um die CE-Kennzeichnung über...
Ab dem 1. Januar 2023 sollte das CE-Zeichen für viele Bauprodukte in Großbritannien (GB) durch die UKCA-Kennzeichnung ersetzt werden. Die Verlängerung der Koexistenz-Phase für das CE-Zeichen gilt nun bis zum 30. Juni 2025. Für Fragen dazu steht das ift Rosenheim mit seinen Partnern UL und BSI zur Verfügung.
Der freie Warenverkehr in Europa ist einer der Eckpfeiler unseres Wohlstandes. Damit es am Ende aber nicht nur einige wenige Gewinner gibt, erfordert die Realität Spielregeln. Es muss daher dafür Sorge getragen werden, dass entsprechend funktionierende Regeln existieren und vor allem, dass diese auch eingehalten werden.
Nach dem Bekanntwerden der delegierten Verordnung von 2019 zu den Leistungsklassen gegenüber Windlasten (siehe Artikel ”Ein kleines Durcheinander in der GLASWELT 11/21) gab es in der R+S Branche viele Diskussionen um das damit verbundene Thema CE-Zeichen. Auch die richtige Anwendung des α-Wertes hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) durch die aktuellen Erkenntnisse der verstärkten Marktüberwachung in 2022 gerade gerückt.
Ein laufendes Gerichtsverfahren zum Thema ZIP, bei dem ein italienischer Hersteller die Windwiderstandsklasse 6 (WWK) ausweist, sollte eigentlich ein klares Ende haben, da nach aktueller deutscher Denkweise hier nur eine Einsatzempfehlung Wind anstelle der WWK genannt werden darf. Aber weit gefehlt: Eine Verordnung der EU mit der Ziffer 2019/1188 von 2019 bringt frischen Wind in die Diskussion, was denn nun richtig oder falsch sei. Es war schon seit längerem auffällig, dass die überwiegende Mehrheit der italienischen Hersteller die Windwiderstandsklassen 4–6 bei ZIPs ausgewiesen haben. Also sollte ein wenig Licht ins Dunkel gebracht werden.
Spätestens seit dem 1. Dezember 2009 und dem Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“ bestätigt ein Hersteller durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Das CE-Logo allein lässt dabei aber keinerlei Rückschlüsse...
Spätestens seit dem 1. Dezember 2009 und dem Inkrafttreten des “Vertrags von Lissabon“ bestätigt ein Hersteller durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Das CE-Logo allein lässt dabei aber keinerlei Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde.
Unlängst durchgeführte Händlerschulungen eines Herstellers aus dem Fensterbereich werfen zur Zeit Fragen auf, und führen bei vielen Handwerksbetrieben zu starken Verunsicherungen, wenn es um die Montage von Fenstern mit Rollläden geht. Dazu gäbe es überhaupt keinen Grund, so Gertrud Müller, Geschäftsführerin des ITRS e.V., da durch die CE-Kennzeichnung und die entsprechenden Leistungsbeschreibungen von Fenstern und Produkten wie Rollläden, Raffstoren und Fenster-Markisen alles klar geregelt sei.
Aufkleben oder nicht aufkleben. Und wenn ja, wohin? Das Anbringen des CE-Zeichens nach der Bauprodukten-Verordnung war fast die Gretchenfrage, die die Teilnehmer des Orgadata-Workshops beschäftigte. Mitarbeiter des Softwarehauses reisen zurzeit von Schleswig-Holstein bis Bayern durchs Land und...
Auf der 11. Jahrestagung des BV Wintergarten Ende April trafen sich rund 150 Fachbesucher, um sich über die Themen Qualitätssicherung im Wintergartenbau, die fachgerechte Erstellung von Holzwintergärten sowie aktuelle Rechtstipps zu informieren. Die GLASWELT war vor Ort und hat wichtige...
Fenster-, Türen und Fassadenbauer rätseln – die neue Bauproduktenverordnung öffnet der Unsicherheit Tür und Tor. Die Generation 8 der Software LogiKal löst etliche dieser Fragezeichen. Orgadata zeigt damit einen kurzen Weg zur Leistungserklärung.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil es gegen die EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten (wie z. B. Türen) verstößt.
Im Expertenforum der VBH-Wissensdatenbank werden aktuell Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht behandelt. Prof. Niemöller beleuchtet darin u. a. auch aktuelle CE-Steitfälle aus der Praxis.
Mund: Der Countdown ist ausgezählt und alle, die jetzt Fenster und Haustüren in den Warenverkehr bringen, kennzeichnen fleißig ihre Produkte mit CE, oder? Schließlich gilt ja seit dem 1. Februar: Die Koexistenzperiode, während der die Produkte sowohl mit dem Ü-Zeichen als auch dem CE-Zeichen...
Glaswelt: Mit dem Ende der Koexistenzphase am 1. Februar 2010 müssen alle in den Verkehr gebrachten Fenster ein CE-Zeichen aufweisen. Haben diejenigen Fensterhersteller, die sich jetzt erst darum kümmern, den Anschluss verpasst?
Niemöller: Vorrausetzung für das CE-Zeichen ist die sogenannte...
Zu ausgewählten Themen wie z.B. die EnEV, 3-fach-ISO und das CE-Zeichen, hat die Redaktion für Sie Ihre Beiträge zusammengefasst und in einem Ordner gesammelt.
Prof. Christian Niemöller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und in der Branche u. a. als Berater des VFF e. V. bekannt. Im Interview mit der GLASWELT weist er auf die Risiken hin, wenn man die CE-Kennzeichnung verschläft.
Welche Rolle spielen Systemgeber, welche die Hersteller? Die Antworten im Interview liefert Hans Neumeier, CE-Experte von VBH.
Fenster und Außentüren müssen nach Ablauf der Koexistenzphase ab dem 1. Februar 2010 mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden. Neben der Auseinandersetzung mit den Details sollte sich der Unternehmer einigen grundsätzlichen Fragen stellen, die von strategischer Bedeutung für sein Geschäft sind. Die Autoren weisen auf diese Fragestellungen und auf aktuelle nachträgliche Ergänzungen („Amendments“) in der Norm hin.
In einem neuen Merkblatt werden Angaben über Eigenschaften von Haustürfüllungen zur Verfügung gestellt, welche die Hersteller von Haus- bzw. Außentüren benötigen, um ihrerseits ihrer Verpflichtung zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen nachzukommen.
Haustürfüllungen sind Halbzeuge und keine...
Im lebendigen Tischler-Forum khries.de hat GLASWELT-Redakteur Daniel Mund Sachverständige und Fensterhersteller um Stellungnahme zur CE-Kennzeichnung gebeten. Die Antworten spiegeln die allgemeine Stimmungslage wider: Von „himmelhoch jauchzend“ bis „zu Tode betrübt“ ist alles dabei.
Das technische Komitee ist sich einig: Die Koexistenzphase, in der sowohl die Ü- als aus die CE-Kennzeichnungspflicht zulässig ist, soll verlängert werden. Das letzte Wort spricht hier allerdings der ständige Ausschuss "Bauwesen" in Brüssel. Dieser wird noch in diesem Jahr zusammenkommen.
Was müssen Fensterhersteller bei der CE-Kennzeichnung unbedingt beachten und wo liegen die Fallstricke? Prof. Christian Niemöller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht antwortet auf Fragen von GLASWELT-Redakteur Daniel Mund. Professor Niemöller ist in der Branche u. a. als Berater des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. bekannt.