Werden Spiegel entsprechend bearbeitet, bieten auch da Schutz vor Bruch und Verletzung, wo erhöhte Sicherheitsanforderungen gestellt werden, wenn eine Reihe von Regelwerken beachtet werden.
Wo ist laut Regelwerken eine erhöhte Sicherheit relevant?
Vor allem in Bereichen, die öffentlich zugänglich sind, regelmäßig von vielen Menschen aufgesucht werden oder in denen sich spielerisch oder sportlich bewegt wird, spielt die Sicherheit auch beim Einsatz von Spiegeln eine große Rolle.
Grundlegend gilt als Regelwerk für „Glas im Bauwesen“ die DIN 18008 mit ihren Teilen 1-6. Hier wird mit der neuen Fassung 2020 der erhöhte Einsatz von sogenanntem „Glas mit sicherem Bruchverhalten“ gefordert.
Zusätzlich gelten für den öffentlichen Bereich weitere Anforderungen aus u. a. Unfallvorschriften des DGUV oder Arbeitsstättenverordnungen, um das Unfallrisiko für dort beschäftigte Personen zu minimieren.
Genauer bedeutet das: Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen bei Glasbruch sind überall dort erforderlich, wo Personen und hier vor allem Kinder und Sporttreibende während des Bewegungs- und Verkehrsablaufs auf verglaste Wände, Wandteile oder Türen treffen können. Ursachen hierfür können sein: stolpern, gestoßen werden, Unachtsamkeit, unzureichende Beleuchtung oder Panik.
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Spiegel in ihrer meist genutzten Funktion an Wänden oder auf/in Möbeln fallen aber i.d.R. nicht unter die DIN 18008, da sie als „Möbel“ nicht als „Glas im Bauwesen“ gesehen werden. Gerade im privaten Bereich gibt es somit keine wirklichen Anforderungen mehr – im Gegensatz zum öffentlichen Bereich und/oder zu Sportstätten, wo es zusätzliche Regelwerke gibt, die an die Sicherheit, auch mit Spiegeln, appellieren!
Schutz durch direkte oder indirekte Sicherheit
Auch wenn Spiegel in den meisten Einbausituationen nicht unter die Anforderungen der DIN 18008 fallen, gibt es doch andere anerkannte Regeln der Technik, wie z.B, die „Technische Richtlinie Nr. 11 – Spiegel – Handhabung und Montage (5. Auflage 2014)“ des „Bundesinnungsverbands des Glaserhandwerks, BIV“.
Diese Richtlinie bietet Planern, Handwerkern, Glasern etc. Sicherheit beim Einsatz von Spiegeln mit bewährten und praktikablen Methoden. Sie zeigt, welche Arten von Spiegeln, unter anderem auch mit bruchsicheren Eigenschaften, es gibt und wie diese zu handhaben sind. Zusätzlich zu diesen Anforderungen bestehen aber, wie oben schon genannt, in manchen Bereichen weitere Anforderungen, wie beispielsweise in Sportstätten. Dort müssen Verglasungen zusätzlich ballwurfsicher nach DIN 18032-3 sein. I.d.R. wird eine solche Ballwurfsicherheit durch Verglasungen mit „bruchsicheren Eigenschaften“ hergestellt.
Was heißt, dass man durch den Einsatz von VSG oder ESG auf der sicheren Seite ist. Sind Spiegel mit Sicherheitseigenschaften gefordert, müssen diese entweder aus ESG nach DIN EN 12150-1 oder VSG nach DIN EN 14449-1 bestehen.
Lassen sich alle Spiegel zu ESG oder VSG verarbeiten?
Nein, nicht alle Spiegel lassen sich zu ESG oder VSG verarbeiten, was entweder andere Methoden oder Verarbeitungsschritte mit sich zieht. Gerade industriell ist es derzeit „nur“ möglich, Spiegel entweder mit entspanntem Floatglas nach DIN EN 572-2 oder zum Teil auch als VSG oder Verbundglas (VG) herzustellen. Da die i.d.R. verwendete Silberschicht eine thermische Vorspannung zu ESG nicht unbeschadet übersteht, kann hier nur eine nachträgliche Verspiegelung stattfinden. Aber gerade dann können Verwerfungen, wie sie bei ESG entstehen, deutlicher sichtbar werden.
Sicherer Spiegel von Saint-Gobain Glass für die Umwelt
Mit Miralite Pure hat Saint-Gobain einen Spiegel entwickelt, dessen blei- und lösemittelfreie Zusammensetzung dem gestiegenen Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein entspricht. Ein optimiertes, ressourcenschonendes Verfahren erlaubt den Einsatz von nur einer Schicht Schutzlack, das den Lackverbrauch um 20 % senkt.
Der Spiegel besteht zudem zu 30 % aus recyceltem Glas. 30 % des bei der Produktion verbrauchten Wassers wird aufbereitet und wiederverwendet und 100 % der Metalle, seltenen Erden und des Bruchglases werden recycelt.
Der Lack auf Wasserbasis enthält keinerlei aromatische Lösungsmittel (Xylol), 70 % weniger Lösungsmittel und entspricht der Decopaint-Richtlinie 1 (zulässiger Grenzwert für den Gehalt: 130 g/l). Auf diese Weise wird die Arbeitssicherheit in den Produktionsanlagen verbessert. Frei von Bleizusatz, kann es einfach recycelt werden.