Die Europäische Normenreihe EN 1627 – 1630 beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Eine wichtige Aktualisierung der Normenreihe betrifft das nationale Vorwort, da Tabelle NA.1 auf die aktuellen Normen für Schließzylinder DIN 18252:2018 und Schutzbeschläge DIN 18257:2015 angepasst wurde.
In der neuen Fassung wurden die normativen Verweisungen aktualisiert und der Abschnitt „Beschläge mit Schließmechanismus ohne Schlüssel“ neu hinzugefügt.
Wie sieht es mit digitalen Beschlägen aus, sind diese berücksichtigt?
Ja, die EN 1627 – 163 wurde um den Anwendungsbereich um elektromechanische Baubeschläge erweitert. In dem Abschnitt zu den Baubeschlägen der EN 1627 wurden weitere europäische Normen aufgenommen, wie die EN 15685 (Entwurfsfassung) „Mehrfachverriegelungen“ und die EN 16867:2020 „Mechatronische Türbeschläge“.
Ein geplanter Anhang E für Komponenten wie beispielsweise „Fingerscanner“ und weitere Produkte wurde nicht aufgenommen, da diese Produkte einer erheblichen schnellen Weiterentwicklung unterliegen und nicht dem mehr mechanisch geprägten Angriff entsprechen. Aktuell wird an diesem Thema gearbeitet, ein Normungsauftrag wird gerade beantragt.
Beschläge können angewendet und ausgetauscht werden, wenn diese den jeweiligen Produktnormen entsprechen und die Mindestanforderungen nach Tabelle 2 entsprechen. Wenn kein Prüfnachweis nach der Beschlagnorm vorliegt, ist eine Prüfung am Element nötig und gilt nur für diesen Fall.
Prüfungen an Elementen wurden bisher nach den Normen EN 1627-1630:2011 vorgenommen. Ist eine Aktualisierung auf die neue Normenreihe gewünscht, steht das PIV mit Rat und Tat zur Seite. Geprüft wird, ob die neue Norm einen Einfluss auf die vorliegenden Prüfungen hat. Über eine Stellungnahme kann das vorhandene Zertifikat erneuert werden. In der Regel werden keine neuen Prüfungen erforderlich.
Bei neu in Auftrag gegebenen Prüfungen wird ab sofort nach der neuen Version der Norm geprüft. Ist eine Zertifizierung, also eine Prüfung und Überwachung durch das PIV, gewünscht, so kann dies durch das entsprechende Zertifizierungsprogramm erreicht werden. Die Elemente zeichnet die PIV CERT Zertifizierungsvereinigung nach bestandener Prüfung und positiv verlaufenem Erstbesuch der Fertigungsstätten mit einem Zertifikat aus.
Über das PIV – Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert
Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) steht bereits seit 1978 mit zahlreichen Prüfungen zur Verfügung. Als akkreditiertes Prüflabor steht das PIV für unabhängige und kompetente Prüfdienstleistungen. Es nimmt neben mechanischen Produktprüfungen an Schlössern und Beschlägen sowie an Fenstern und Türen auch Prüfungen der Mechatronik vor. Diese Prüfungen dienen der Sicherung von Qualitätsstandards. So prüft, zertifiziert und überwacht das PIV seit über 40 Jahren Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen.
Das Institut arbeitet zudem in den nationalen und internationalen Normungsgremien dieser Produktgruppen mit. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert. Weiterhin verfügt das PIV mit PIV CERT über eine Produktzertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, ist anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung NRW, notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung und anerkannte Prüfstelle für DIN CERTCO. Ebenso verfügt das Prüfinstitut über die Ermächtigung nach Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, um Prüfungen beim Kunden vor Ort durchführen zu dürfen.