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Bauprodukte für Großbritannien

Update zum UKCA-Zeichen

Im Juni 2022 kündigte die britische Regierung an, Herstellern von Bauprodukten nach dem AVCP-System 3, deren Produkte vor dem 1. Januar 2023 von einer notifizierten EU-Stelle geprüft wurden (historische Daten), die Möglichkeit zu geben, diese als Basis für ein UKCA-Zeichen zu verwenden, ohne dass eine erneute Prüfung durch eine vom Vereinigten Königreich zugelassene Stelle erforderlich ist. Diese Maßnahme stand im Zusammenhang mit der damaligen Zielsetzung, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte am 31. Dezember 2022 auslaufen zu lassen, und war Gegenstand der Gesetzgebung.

In einem Update der britischen Regierung vom 9. Dezember 2022 wurde eine Verlängerung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte in Großbritannien bis zum 30. Juni 2025 bekanntgegeben. Die Handhabung bereits erstellter Nachweise von einer notifizierten EU-Stelle (historische Daten) wurde in dieser Mitteilung nicht revidiert.

Was stellt das jüngste Update zum UKCA-Zeichen nun klar?

Laut den britischen Behörden bleibt es wieder dabei (wie dies auch schon beim Brexit selbst und vor dem 20. Juni 2022 seitens der britischen Regierung definiert war), dass als Basis für das UKCA-Zeichen ausschließlich Nachweise herangezogen werden dürfen, die von einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle (Approved Body) erstellt wurden.

Dies bedeutet also, dass die Verwendung von Nachweisen einer notifizierten EU-Stelle (historische Daten oder auch neu erstellter Daten) ausschließlich für das CE-Zeichen verwendet werden dürfen, dessen Koexistenzphase am 30. Juni 2025 endet, nicht aber für ein UKCA Zeichen!

Da auch eine Anerkennung von Nachweisen einer notifizierten EU-Stelle (historische Daten oder auch neu erstellte Daten) durch eine in Großbritannien zugelassenen Stelle (Approved Body) dieser Stelle nicht gestattet ist, sind nun zur Verwendung für eine UKCA-Kennzeichnung Wiederholungsprüfungen mit Einbindung einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle (Approved Body) erforderlich. Diese Notwendigkeit gilt auch für die Erstellung neuer Nachweise.

Bezüglich bereits durchgeführter UKCA-Kennzeichnungen, die auf dem Update vom 20. Juni 2022 beruhen, werden jedoch keine Maßnahmen seitens der britischen Regierung ergriffen. Diese Information beschreibt den derzeitigen Stand der Dinge, vorbehaltlich möglicher Änderungen, die durch die britische Regierung erfolgen.

Weitere Details der britischen Regierung finden Interessierte unter „Guidance Construction Products Regulation in Great Britain“ unter diesem Link.

ift Rosenheim unterstützt Nachweise für das UKCA-Zeichen

Notwendige Nachweise für das UKCA-Zeichen können für Unternehmen durch das ift Rosenheim in Kooperation mit den britischen Partnern erbracht werden.

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