Bei der Auswahl einer Absturzsicherung aus und mit Glas hat der Bauherr heute die Möglichkeit unter den verschiedensten Bauarten auszuwählen. Diese Wahl ist neben einer ästhetischen und pragmatischen Abwägung auch eine Frage des Vertrauens in den Werkstoff Glas.
Glasprodukte im Außenbereich können vor allem durch ihrer Langlebigkeit gegenüber vielen anderen Werkstoffen punkten. Außerdem lassen Sie sich leicht reinigen, müssen nicht in regelmäßigen Abständen gestrichen werden und sind generell relativ unempfindlich gegen Umwelteinflüsse.
Darüber hinaus müssen alle Absturzsicherungen aus Glas einen Pendelschlagversuch überstanden habe und z. B. über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nach DIN 18008 Teil 4 verfügen.
Unabhängig von der bauaufsichtlichen Zulassung müssen die Glasscheiben immer auch statisch bemessen werden. Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, kann jeder Planer und jeder Bauherr uneingeschränkt dem Produkt seine Wahl vertrauen. Auch deshalb liegen Absturzsicherungen aus Glas weiter im Trend.
Auf die steigende Nachfrage reagieren Anbieter mit neuen, spannenden Glasprodukten und konstruktiven Lösungen. Die DIN 18008 bildet dabei eine Art Richtschnur für die Entwicklung von Bauprodukten mit und aus Glas.
Was genau regelt die DIN 18008 bei gläsernen Brüstungen?
Sie regelt allgemein das Konstruieren und auch die Bemessen von Glas im Bauwesen und definiert in drei Kategorien: A, B und C die Prüfanforderungen in Form eines Pendelschlagversuches für absturzsichernde Verglasungen. Die Anforderungen bzw. die Fallhöhe des Pendels sinkt von A nach C.
Stahlgeländer mit Pfosten, Handlauf und Glasfüllungen nach DIN 18008 T4 Kategorie C1 werden im Außenbereich immer seltener verbaut.
Solche Stahlkonstruktionen werden zunehmend von Glasgeländern der Kat B, also durch eine in eine Bodenschiene eingespannte Verglasung mit durchlaufendem Handlauf verdrängt.
Absturzsichernden Verglasungen ohne Handlauf sind Brüstungsverglasungen und werden in Kategorie A eingeordnet. Die ungeschützten Glaskanten sind jedoch mit einem Kantenschutz zu versehen.
Französische Balkone
In der Kategorie A wurden in den letzten Jahren diverse Prüfzeugnisse für vertikale Klemmschienen ausgestellt. Solche Brüstungsverglasungen werden oftmals direkt in die Laibung oder an die Fensterrahmen von bodentiefen Fenstern als Französische Balkone montiert. Sie können Glasspannweiten von bis zu 4000 mm erreichen insofern die Verankerung der Klemmschienen die relativ hohen Lasten abtragen kann.
Französische Balkone sind auch mit Punkthaltern realisierbar. Da der Abstand der Glasaußenkante zur Lochbohrungskante mindesten 80 mm betragen muss, sind sie meist nur auf der Außenwand möglich, da der Platz in der Laibung für die auskragenden Scheiben nicht ausreicht.
Eine erstaunlich filigran wirkende Variante mit Kantenschutz ist die Kombination von Kat. A Verglasungssystemen mit Klemmschienen oder Punkthaltern und Pfosten. Bei Glasspannweiten von z. B. bis zu 3000 mm entstehen bei diesen Brüstungssystemen hohe Lasten auf dem Pfosten und seiner Verankerung welche ebenfalls statisch nachgewiesen werden müssen.
Sind Punkthaltersysteme und freie Glaskante erlaubt?
Ja. Absturzsucherden Verglasungen mit Punkthaltern nach DIN 18008 Teil 3 dürfen ohne Kantenschutz bzw. mit freier Glaskante eingebaut werden und eröffnen deshalb für Brüstungsverglasungen mit Pfosten interessante gestalterische Möglichkeiten. Größere Glasspannweiten werden im Rahmen der DIN 18008 durch eine abP zulässig.
Neuere Absturzsicherungen sind minimalistische Glasbrüstungen mit einseitig eingespannten Verglasungen die auf jeglichen Handlauf und Kantenschutz verzichten dürfen und somit ebenfalls eine frei sichtbare VSG Kante erlauben. Diese Brüstungsverglasungen sind Normativ nicht geregelt und könne aus VSG aus TVG oder VSG aus Floatglas hergestellt werden. Sie bedürfen einer AbZ oder AbG (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder allgemeine Bauartgenehmigung).
Solche Glasbrüstungen kommen den häufig von Architekten und Bauherrn geäußerten Wunsch nach einer vollkommen ungestörten Aussicht entgegen.
Welche Vorteile bringt ein Handlauf auf den Scheiben?
Während der Handlauf jede Schiefstellung der Glasscheiben kompensiert erfordert eine freie Glaskante perfekt ausgerichtete und miteinander fluchtende Einzelscheiben. Die Folienüberstände und Scheibenversätze dieser frei sichtbaren VSG Scheibenkanten sollten außerdem minimiert bis nicht vorhanden sein.
Um Reklamationen und zeitaufwendigen Diskussion zwischen Herstellern, ausführenden Firmen und Bauherren zu vermeiden ist z. B. eine Beratung oder auch eine Bemusterung zur Ausführung der VSG Glaskante ratsam.
Auf freien bzw. ungeschützten horizontalen VSG Kanten kann sich auf der Folie stehendes Wasser sammeln. Dieses Wasser kann bei unter anderem bei PVB-Folien zu Delaminationen der Folienkanten führen.
So trotzen VSG-Kanten dem Wasser
Es gibt jedoch bereits PVB Folien die einer Bewitterung deutlich besser standhalten und deshalb für solche Anwendungen zu bevorzugen sind.
Ganz neu ist eine Zulassung für eine Ganzglasbrüstung mit der zum ersten Mal die Glaskante von VSG aus TVG nach der Lamination überarbeitet bzw. nachgeschliffen werden darf.
Mit minimiertem Saum zur Folie kann das Wasser schneller von der Kante abfließen bzw. trocknen. Ein eventuell durch das Laminieren vorhandener Kantenversatzt darf vollständig überschliffen werden. Auf diese Weise können exakt fluchtende einseitig gelagerte Einzelscheiben einer Ganzglasbrüstung mit perfekt anmutenden Kanten realisiert werden.