Nachträglich aufgebrachte Folien auf Isolierglas-Produkten (z.B. Sonnenschutzfolien) verändern die Eigenschaften der Gläser, und das ist gewollt. Kommt es jedoch zum Schadensfall, stellt sich die Frage der Haftung. Seit kurzem gibt es die „BF-Information zu nachträglich angebrachten Sonnenschutzfolien“, wo man auch den entsprechende Passus zur Gewährleistung findet. Dort steht, wann der Hersteller des Isolierglases keine Haftung für Probleme und Schäden aus der nachträglich aufgebrachten Folie übernehmen muss. Das Infoblatt zum Sonnenschutz steht unter https://www.glaswelt.de/: Einfach den Webcode 710 im Suchfeld eintagen – oder im Downloadbereich stöbern (Rubrik „Service“> „Download“).