Die bauseitige Sturzprävention lässt seit Jahrzehnten einen längst möglichen Fortschritt vermissen. Immer noch sind 1 – 2 cm hohe Sturzgefahren an den Außentüren vorzufinden. Aber klar ist: Nur die, die konsequent Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens ausgeführt haben, sind bauordnungsrechtlich auf der sicheren Seite. Zusätzlich steigen die Immobilienwerte und das Image der Verantwortlichen.
Nullschwellen als Mindestmaß
„Wir bauen seit mehr als 15 Jahren die barrierefreien Magnet-Nullschwellen von Alumat ein“, berichtet Christian Möhrke, der Geschäftsführer der Cureus GmbH aus Hamburg. Das Unternehmen verfügt über eine langjährige Pflegeimmobilienkompetenz und hat einen eigenen skalierbaren Standard für Immobilien der vollstationären Pflege und des Service-Wohnens aufgebaut.
„Wir sind das einzige Unternehmen mit diesem Ansatz, das die Immobilien von innen nach außen sowie die immobilienwirtschaftlichen Prozesse dahinter (von Grundstücksankauf bis Übergabe/Bewirtschaftung) durchdacht und standardisiert hat. Damit werden wir den unterschiedlichen Bauvorgaben aller Bundesländer und vor allem den Betreiber- und Bewohneranforderungen in qualitativ und wirtschaftlich höchstem Maße gerecht“, so Möhrke und betont, dass Nullschwellen an Außentüren in der Altenhilfe grundlegend seien. „Wir empfinden das als Mindestmaß, da es Stand der Technik in auf Senioren ausgerichteten Immobilien ist. Wir haben den Bedarf und die Vorteile durch enge Zusammenarbeit mit Betreiberpartnern erkannt und daher auch in unseren Standard aufgenommen.“
Cureus stattet alle Terrassen- und Balkonausgänge (Wohngruppenräume, Wohnküchen, Restaurant etc.) sowie die Zimmer für Rollstuhlnutzer mit Magnet-Nullschwellen aus. „Wir sind sehr zufrieden mit dieser türanschlagfreien Technik. Sie erhöht den Bewohnerkomfort, lässt sich leicht verbauen und zeichnet unsere durchdachten Gebäude mit aus“, erklärt der Geschäftsführer und betont, dass es bisher keine Probleme mit diesen Nullschwellen gab. „Wir haben seit Beginn der Systempflegeimmobilie vor 15 Jahren bis heute über 70 Seniorenresidenzen für verschiedene Betreiber errichtet. Aktuell bauen wir ca. 17 neue Pflegeheime pro Jahr, ab 2022 über 20.“
Nullschwellen als Auszeichnung
Auch die Betreiber sind überzeugt: „Die Systempflegeimmobilie von Cureus und die sturzpräventiven Magnet-Nullschwellen von Alumat mit ihren nachhaltig positiven Auswirkungen begeistern uns“, sagt der Geschäftsführer Michael Burmester von der Belia Seniorenresidenzen GmbH aus Winsen (Aller). Die barrierefreien Nullschwellen seien ein Teil des interdisziplinären Erfolges. „Sie werden nicht nur positiv von Bewohnern und Angehörigen wahrgenommen, sondern zusätzlich sogar von den Heimaufsichten“, berichtet Burmester und ergänzt, dass sturzpräventive Schwellenlosigkeit außerdem die Arbeitgeberqualität von Betreiberseite steigere. „Die Bewohner können mit den Magnet-Nullschwellen selbstständig auf die Freisitze und in den Garten und das ohne Sturzgefahr.“
Mehr Selbstständigkeit der Bewohner und weniger Stürze würden mehr Lebensqualität für die Bewohner und mehr Arbeitsqualität für die Pflegefachkräfte bedeuten.
Mit Türschwellen seien all diese Vorteile laut dem Belia-Einrichtungsleiter Sebastian Fittkau nicht erreichbar.
„Selbst bei 1 – 2 cm hohen Stolperkanten müssen viele Bewohner Hilfe beanspruchen und alle werden durch diese Barrieren beständigen Sturzgefahren ausgesetzt. Unsere Magnet-Nullschwellen stellen im Vergleich dazu einen gravierenden Mehrwert für Bewohner und Mitarbeiter dar“, so Fittkau und ergänzt: „Ein ganz besonderes Highlight sind unsere extra breiten Terrassen- und Balkontüren, durch die ein Pflegebett geschoben werden kann. Dieser extrem
hohe Qualitätsstandard mit neuen Bewegungsflächen für Pflegebetten ist in der Altenpflege bisher einzigartig.“ Eine unabdingbare Grundvoraussetzung dafür seien allerdings die Nullschwellen an den Außentüren. Hier könnten die Pflegebetten komfortabel über den niveaugleichen und kantenfreien Übergang auf die Freisitze geschoben werden.
Info
1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen und Schwellen sind nach DIN 18040-1 und -2 unzulässig, da es seit 1996 keine technischen Gründe mehr gibt, die diese Barrieren und Gefahren an Eingangs- und Freisitztüren rechtfertigen können. Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 – hier zum Download:
www.die-frau-nullschwelle.de/
die-nullschwellen-stellungnahme/