Kraftbetätigte Fenster gelten als Maschinen gemäß der europäischen Maschinenrichtlinie und unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen. Am 20. Januar 2027 wird die aktuelle Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG) durch die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt – ohne Übergangsphase. Ab diesem Stichtag müssen alle betroffenen Unternehmen die Verordnung verbindlich anwenden.
Das neue webbasierte Tool des Verbandes Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE) unterstützt Planer dabei, das Gefährdungsrisiko zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Sicherheitsplanung beginnt früh
Die neue Maschinenverordnung passt die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik an. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern alle Unternehmen, die Maschinen – und dazu zählen auch kraftbetätigte Fenster – in der EU auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen.
Diese automatisierten Fenster kommen als Bestandteile von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Lüftungsanlagen in verschiedensten Gebäuden zum Einsatz. Sie müssen zuverlässig und sicher funktionieren, ohne Gefährdungspotenzial für die Nutzer darzustellen – weder bei bestimmungsgemäßer Anwendung noch bei vorhersehbarer Fehlanwendung.
Die Risikobewertung umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, die Planung von Schutzmaßnahmen und die Warnung vor Restrisiken. Wichtig: Die Analyse beginnt bereits in der Planungsphase, nicht erst bei der Montage. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für den Austausch oder nachträglichen Einbau. Die Auswertung mit der jeweiligen Schutzklasse (0 bis 4) muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
In wenigen Schritten zum Ergebnis
Das MVO-Tool des VFE führt den Anwender durch einen einfachen Prozess: Nach Beantwortung weniger Fragen zu Einbausituation, Raumnutzung, wesentlichen Nutzern sowie Steuerung und Bedienung ermittelt das System die erforderliche Schutzklasse und zeigt an, ob Schutzmaßnahmen nötig sind.
Im Anschluss lässt sich ein Dokument im PDF-Format erstellen. Dieses dient allerdings nur als planerische Unterstützung und ersetzt keine Konformitätserklärung. Für die fachgerechte Umsetzung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen bleibt der Errichter verantwortlich, der bei Inbetriebnahme eine normgerechte Konformitätserklärung ausstellen muss.
Das MVO-Tool sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des VFE unter www.vfe.info/risikobeurteilung-kraftbetaetigte-fenster kostenlos verfügbar.