Das Thema Einbruchhemmung war in den vergangenen Jahren sehr präsent, und die Hersteller haben gute Entwicklungen auf den Markt gebracht, die den Einbrechern das Leben schwer machen. Prüfungen am ift Rosenheim haben gezeigt, dass das Know-how der Entwickelnden inzwischen hoch ist und vermeintliche Schwachstellen an den Elementen sehr gut erkannt und behoben werden konnten.
Die sinkenden Einbruchzahlen dürfen aber kein Polster sein, auf dem man sich ausruhen darf, weil die allgemeine Situation der letzten Jahre mit in Betracht gezogen werden muss: Es gab Reise- und Ausgangsbeschränkungen, viele Menschen arbeiteten im Home-Office.
Für Kriminelle war dies also nicht der optimale Nährboden, um ungestört ihr Ziel zu verfolgen. In den letzten Monaten normalisierte sich die Lage aber, und die Menschen sind wieder mehr außer Haus. Von daher lässt sich vermuten, dass auch die Einbruchzahlen wieder ansteigen werden. Präventionsarbeit ist und bleibt also wichtig, und die Berücksichtigung von Einbruchhemmung, gerade in Neubauten, aber auch bei Sanierungen, muss weiterhin im Fokus stehen.
Wieviel Einbruchswiderstand braucht es denn?
Die Widerstandsklasse RC2 war auch 2022 noch die meistgeprüfte und auch meist-eingesetzte Klasse, um den sogenannten Gelegenheitseinbrecher am Einstieg zu hindern.
RC1 als Grundsicherung kommt eher seltener vor, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auch daran liegt, dass die Polizei nur Hersteller von Elementen ab RC2 in die KPK-Liste (Herstellerverzeichnis der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte) aufnimmt.
Es ist aber auch festzuhalten, dass RC3-Elemente – gerade im Türensektor – zunehmen und manche Türenhersteller sogar RC3 als Standard verkaufen. Eine gewisse Tendenz zu höheren Klassen ist also erkennbar.
Das hat sich normenseitig geändert
Eine Überarbeitung der EN 1627ff war dringend erforderlich, da die Vorgängerversion bereits aus dem Jahr 2011 stammte. Derzeit wird mit der DIN EN 1627:2021ff gearbeitet. Die Änderungen hinsichtlich der Prüfung sind eher moderat und überschaubar. Am grundsätzlichen Konzept der statischen, dynamischen und manuellen Prüfung wurde festgehalten. Anpassungen liegen vor allem in der Konkretisierung der Prüfung und der Aktualisierung der zitierten Normen wie beispielsweise im umfangreichen Bereich der Tür- und Fensterbeschläge. Zusätzlich können Beschläge ohne entsprechende Nachweise jetzt direkt im Rahmen der Einbruchprüfung bewertet werden. Auch die Verwendung von elektromechanischen Beschlägen ist nun möglich.
Wichtig ist auch, dass sich durch die Normrevisionen die Nutzung bestehender Prüfzeugnisse – Stichwort „Use of historical data“ – nichts geändert hat. Eine Verwendung historischer Nachweise ist grundsätzlich möglich, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass zukünftig in den ift-Zertifizierungsprogrammen Nachweise vor DIN EN 1627:2011 nicht mehr berücksichtigt werden.
Außerdem wurde im Nationalen Anhang zur DIN EN 1627:2021 die Möglichkeit der Montage von einbruchhemmenden Bauteilen in hochwärmedämmende Wandbildner erweitert, sodass die Montagebetriebe bei dieser Einbauart sicher auf dem Boden der Normung stehen.
Ergänzungen zur Tür-Normung
Bei privaten Neubauten werden inzwischen viele Haustüren mit elektronischen Schlössern und Zutrittssystemen ausgestattet, die Frage nach der Einbruchhemmung ist deshalb hochaktuell. DIN EN 1627:2021 ergänzt deshalb elektromechanische Schlösser, Türbeschläge und Schließzylinder, die je nach Einbruchklasse Anforderungen nach EN 14846, EN 16867 und EN 15684 erfüllen müssen. Zusätzlich muss eine Manipulation von Bereichen, in denen uncodierte Kabel verlaufen, konstruktiv gesichert werden. Das heißt im Rahmen eines manuellen Werkzeugangriffs dürfen solche Kabel nicht erreichbar sein. Weitere Details hierzu und auch zu den Anforderungen an Zutrittskontrollsysteme wie ICC, PIN-Code, Zugangskarten, Biometrie oder auch Schlüsselschalter werden in derzeit nicht genannt. Eine ergänzende Norm hierzu ist in Arbeit.
Da aber auch bei elektromechanischen Komponenten eine solide Einbruchhemmung vorhanden sein muss, hat das ift Rosenheim gemeinsam mit der Holzforschung Austria und der Fachschule Biel in der Zwischenzeit die Richtlinie EL-02/01 „Bauelemente mit mechatronischen Bauteilen – Prüfung und Bewertung der Einbruchhemmung von Bauelementen mit elektromechanischen Bauteilen und/oder elektronischen Berechtigungsmitteln“ erarbeitet, mit der auch diese Produkte sinnvoll bewertet werden und in einen ift-Prüfnachweis einfließen können.