„Im aktuellen Entwurf der E DIN 18533-1 werden am Übergang zwischen innen und außen immer noch Erhöhungen und Türschwellen von 15 cm, 5 cm und 2 cm aufgeführt (Punkt 9.3 Tür- und Fensteranschlüsse). Die Bilder gleich im ersten Abschnitt dieses Kapitels zeigen deutlich erhöhte Türschwellen und Türanschlagdichtungen, die seit nunmehr fast 30 Jahren technisch nicht mehr benötigt werden. Das habe ich in meinen jahrelangen interdisziplinären Forschungen und Publikationen eindeutig nachgewiesen. In zahlreichen Einbaubeispielen belegt die Technik der Magnet-Nullschwelle bereits seit 1996 bei fachgerechtem Einbau nachhaltige Dichtheit. Ergonomische und für jeden Fuß und für jedes kleine Rad bessere Außentür-Übergänge ohne hinderliche Kanten oder sonstige lästige Erhöhungen, sind seither technisch möglich. Das ist Universal Design in höchster Vollendung, für alle Menschen komfortabler und sicherer und von allen Menschen mit allen Behinderungsbildern („Behinderungsarten“) nutzbar und gebrauchstauglich. Und genau so ein Universal Design fordert die UN-Behindertenrechtskonvention.
Was steckt hinter der UN-Behindertenkonvention?
Als interdisziplinäre Bausachverständige erlebe ich immer wieder, dass die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Baubranche noch nicht angekommen ist. In der Sozialbranche wird gefühlt über nichts anderes mehr gesprochen. Bereits am 31.12.2008 wurde das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes und kann laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte grundsätzlich in der ganzen Breite ihrer Bestimmungen direkt angewendet werden (siehe u.a. Jahresbericht 2012 vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Seite 14-16). Diese UN-BRK hat seit ihrem Inkrafttreten auch Auswirkungen auf alle Normen und Richtlinien – so auch auf die DIN 18533-1.
Die UN-BRK fordert in Deutschland seit 2009 die Anpassung aller Normen und Richtlinien im Sinne des Universal Designs. Die technisch nunmehr schon seit fast 3 Jahrzehnten überholten Erhöhungen und Türschwellen von 15 cm, 5 cm und 2 cm, die der aktuelle Normenentwurf aufführt, stehen dabei im krassen Widerspruch zum geforderten Universal Design der Konvention. Die Forderungen der UN-BRK nach einem Universal Design sind wesentlich weitreichender als im herkömmlichen Sachgebiet des barrierefreien Planens und Bauens (u.a. DIN 18040-1 und -2). Die Barrierefreiheit richtet sich ausschließlich an Menschen mit Behinderung (siehe Behindertengleichstellungsgesetz § 4), das Universal Design der UN-BRK hingegen betrachtet alle Bedürfnisse von allen Menschen und schließt deshalb alle Menschen mit ein, auch die Menschen ohne Behinderung.
Es geht darum, den Alltag zu vereinfachen
Laut Ronald L. Mace, dessen Definition von Universal Design wortwörtlich in die UN-BRK aufgenommen wurde, ist der Zweck von Universal Design, den Alltag von allen Menschen zu vereinfachen. Diese Anforderungen erfüllen 15 cm, 5 cm und 2 cm hohe Türschwellen nicht, sondern nur und ausschließlich ergonomische Nullschwellen. Ich habe in meiner Forschungstätigkeit als ‚Frau Nullschwelle‘ zahlreiche Interviews u.a. mit Menschen mit Behinderung, pädagogischen und pflegenden Fachkräften sowie pflegenden Angehörigen durchgeführt und das Ergebnis war deutlich: Alle Menschen mit allen Behinderungsbildern („Behinderungsarten“) können die ergonomische Magnet-Nullschwelle sicher und komfortabel nutzen. Und auch für Menschen ohne Behinderung entsteht Ergonomie pur, kein Fuß und kein Rad kann an fachgerecht verbauten Magnet-Nullschwellen hängen bleiben. Ein mit vollen Gläsern befüllter Servierwagen lässt sich erschütterungslos und ohne, dass die Getränke verschüttet werden, über die kantenfreien Nullschwellen fahren und ein Barfuß laufender Mensch gelangt auch unkonzentriert anstoß- und schmerzfrei auf einen sonnenbestrahlten Balkon.
Die UN-BRK fordert laut ihrem Artikel 4f, dass der aktuelle Normenentwurf der E DIN 18533-1 unter dem Punkt 9.3 zum Thema Türanschlüsse im Sinne des Universal Designs geändert werden muss und nur noch ergonomische Nullschwellen aufgeführt werden. Dies habe ich in meinem fristgerecht eingereichten Einspruch vom 15.01.24 deutlich formuliert. Ausnahmefälle können ausschließlich im Bestand auftreten, doch selbst hier belegen zahlreiche Einbaubeispiele, dass Türanschlagdichtungen und weitere technische ‚Überholtheiten‘ längst überflüssig sind.“