Der Verband informiert potenzielle Fensterkäufer, dass über alte, einfach verglaste Fenster noch immer viel zu viel Wärme und Energie verloren geht.
Weiter heißt es im Pressetext: „Moderne energieeffiziente Fenster sind dagegen echte Energiesparer. Hierbei ist der Wärmedurchgangskoeffizient entscheidend. Je niedriger dieser ist, umso weniger Energie geht verloren. Der U-Wert liegt bei alten Einfachverglasungen in der Regel bei immensen 5 W/m²K. Förderfähige Fenster haben dagegen einen Wert von 0,95 W/m²K oder weniger.
Ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,95 W/m²K ist deshalb auch die Voraussetzung, um die Förderung zu bekommen. Wer beispielsweise ein neues Fenster von circa 1,7m² einbaut, spart im Jahr bis zu 500 kWh Energie. „Die Energieersparnis ist einer der Hauptgründe, warum der Einbau energieeffizienter Fenster steuerlich gefördert wird“, betont VFF-Geschäftsführer Lange.
„Wer die neuen Fenster als Einzelmaßnahme mit eigenen finanziellen Mitteln sanieren will, kann bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Zuschuss von maximal 20 Prozent der einzelnen Sanierungsmaßnahmen beantragen“, erklärt der Fensterexperte. „Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans geplant wird (iSFP-Bonus).“ Dieser Plan listet weitere potenzielle Sanierungsmaßnahmen eines Hauses auf. So lassen sich bis zu 15.000 Euro Förderung einstreichen (25 Prozent des maximalen Förderbetrags von 60.000 Euro pro Wohneinheit).
15.000 Euro auch als Tilgungszuschuss möglich
Alternativ können Bauherren seit dem 1. Juli 2021 neue Fenster über den KfW-Kredit 262 finanzieren. Maximal 60.000 Euro Darlehen sind innerhalb eines Kalenderjahres für Einzelmaßnahmen im Bereich Fenstermodernisierung, Sonnenschutz und/oder Automation der Gebäudehülle möglich. Zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen gibt es hier noch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, also maximal 12.000 Euro. Auch hier gilt: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind weitere 5 Prozent an Tilgungszuschuss möglich.
Diese Voraussetzungen muss der Antragssteller beachten
Für alle Maßnahmen gilt: „Die Förderungen müssen immer vor Beginn der Sanierung beantragt und dabei ein zertifizierter Energieberater mit einbezogen werden“, betont Lange abschließend. „Der Experte beurteilt das Sanierungsprojekt und erstellt die notwendigen Dokumente für den Förderantrag.“
Gut zu wissen: Die Energieberatung wird mit 80 Prozent Zuschuss gefördert, die spätere Fachplanung und Begleitung mit 50 Prozent. Maximal 4.000 Euro pro Vorhaben gibt die KfW-Bank für die Begleitung durch einen Experten. Einen Energie-Effizienz-Experten, der einen beim individuellen Sanierungsplan unterstützt, findet man unter energie-effizienz-experten.de.