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Mangelhafte Brandschutzglas-Montage

Vorsicht vor dem Sonnenschein!

_ Als die Stadt Holstede im Jahr 2010 ihre neue Feuerwache errichtete, wurde zunächst die Fahrzeughalle als Bauabschnitt B fertiggestellt. Dann folgte der Bürotrakt als Bauabschnitt A, welcher an den ersten Bauabschnitt angebaut wurde. In die zunächst freie südseitige Wand der Fahrzeughalle wurden von der Firma Glasbau Nord ein Sichtfenster und zwei Türelemente mit einer F-90 Verglasung eingesetzt (Bild 01). Die Abnahme dieser verglasten Bauelemente erfolgte im Juli 2010. Zu diesem Zeitpunkt waren die eingesetzten F-90 Brandschutzscheiben optisch einwandfrei.

Ein gutes Jahr später war dann das Bürogebäude fertiggestellt und es erfolgte die Abnahme beider Bauabschnitte. Auch zu diesem Zeitpunkt gab es bei den Brandschutzscheiben optisch noch keine Mängel.

Das böse Erwachen

Erste Blasen in den Verglasungen wurden im April 2012 festgestellt und in einer entsprechenden Mängelmitteilung der Stadt Holstede festgehalten und der Firma Glasbau Nord gegenüber angezeigt. Das Unternehmen lehnte jedoch eine Mängelbeseitigung ab.

Am 14. 11. 2013 wiederholte die Stadtverwaltung die Mangelanzeige gegenüber Glasbau Nord und forderte die Firma auf, die schadhafte Verglasung innerhalb einer Frist von zwei Wochen auszutauschen.

Da auch hierauf keine Reaktion erfolgte, beauftragte die Stadt den Sachverständigen mit der Begutachtung der Scheiben. Bei der Baubesichtigung sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Was ist die Ursache für die Luftblasen in den F-90 Verglasungen?
  • Ist die Funktion als Feuerschutzglas beeinträchtigt, oder handelt es sich lediglich um einen optischen Mangel?
  • Hätten die Scheiben vor einer Blasenbildung geschützt werden können und wer hätte diesen Schutz veranlassen müssen?

Der Ortstermin gibt Aufschluss

Sowohl in der Brandschutz-Verglasung des Sichtfensters als auch in den Verglasungen der beiden Türelemente konnte der Gutachter vor Ort viele kleine Blasen in den Brandschutzschichten feststellen (großes Bild und Bild 04). Beim Ortstermin und im Gespräch mit den Bauverantwortlichen wurde weiter deutlich, dass die F-90 Verglasungen des Sichtfensters (Bild 02) und der beiden Türelemente (Bild 03) zunächst ungeschützt in die freie südseitige Wand des Bauabschnitts B eingesetzt worden waren (Bild 01).

Das in der Feuerwache eingesetzte F-90 Brandschutzglas ist ein Verbundglas, das aus mehreren Einzelscheiben aus Floatglas besteht. Zwischen diesen Gläsern sind Brandschutzschichten eingelagert.

Die Verglasungsvorschriften der Hersteller solcher Schreiben legen fest, dass die Verbundgläser nicht direkter Sonnenstrahlung oder anderen Hitze- oder UV-Quellen ausgesetzt werden dürfen.

Gerade bei einer Belastung durch UV-Strahlung, kann es zu einer Reaktion der Brandschutzschicht kommen, was sich in Form sichtbarer Blasenbildung in der Brandschutzschicht zeigt.

Der Gutachter fasst zusammen

Im vorliegenden Fall waren die F-90 Verglasungen fast ein Jahr lang in der südseitigen Wand des Bauabschnitts B ungeschützt der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Dies war dafür verantwortlich, dass es zu einer Blasenbildung bei den eingesetzten Verglasungen gekommen ist.

Die Hersteller der Brandschutzgläser haben keine gesicherten Erkenntnisse über die Funktionsfähigkeit, der durch von UV-Strahlung belasteten Scheiben, die bereits eine Blasenbildung aufweisen.

Aus diesem Grund empfehlen sie, jede belastete Scheibe auszutauschen. Diese Einschätzung teilte auch der Sachverständige und stellt fest, dass die Scheiben ausgetauscht werden müssen.

Die Frage, wer den Schutz der Scheiben vor UV-Strahlung hätte veranlassen müssen, ist eine Rechtsfrage, die der Sachverständige im Rahmen seines Gutachtens nicht zu beantworten hat.—

Der Autor

Wolf-Dietrich Chmieleck ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Glastechnik.

IGA Institut für Glas-Anwendung

Tel. (0 23 02) 7 53 83

https://www.iga-chmieleck.de/