Das ift Rosenheim bietet Nachweise und Zertifizierungen, die neben der Passivhaustauglichkeit auch für die CE-Kennzeichnung nutzbar sind und die Praxistauglichkeit der Baukörperanschlüsse bewerten.
Das ift Rosenheim bietet ab sofort eine Zertifizierung von passivhaustauglichen Fenstern, Türen und Fassaden nach EN-Normen an. Der Hersteller kann hiermit gleichzeitig nachweisen, dass auch die Anforderungen der CE-Kennzeichnung nach Produktnorm erfüllt und seine Produkte KfW-förderfähig sind. Die Nachweise erfolgen durch Messung und Berechnung.
Das energetische Anforderungsniveau an Gebäude durch den Gesetzgeber geht in den nächsten Jahren immer mehr in Richtung Passiv- bzw. Nullenergiehaus. Um dem Verbraucher und Planer die entsprechenden Bauelemente anbieten zu können, müssen Hersteller die geforderten Werte nachweisen. Das ift Rosenheim unterstützt die Hersteller ab sofort bei der Kennzeichnung von geeigneten Bauteilen durch eine Passivhauszertifizierung. Darüber hinaus werden zugleich auch Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit definiert und bewertet.
Der Hersteller hat somit die Gewissheit, dass seine Produkte neben den energetischen Anforderungen auch die der CE-Kennzeichungspflicht sowie die Kriterien der KfW-Förderprogramme erfüllen – ein gutes Argument für Bauherren, Planer und Investoren im Hinblick auf förderfähige und nachhaltige Investitionen.
Die gemeinsam mit der Branche entwickelte und abgestimmte ift-Richtlinie WA-15/1 „Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Türen und Fassaden“ legt die Vorgehensweise zur Beurteilung fest. (Entwurfsfassung ist für ift-Mitglieder ab Mai 2010 auf der Homepage des ift Rosenheim einsehbar.) Die Nachweise werden auf Grundlage von EN-Normen durchgeführt und erfolgen anhand von Messungen und Berechnungen. Das ift habe bei der Festlegung der Kriterien für diese Bewertung auf langjährig ermittelte und umfangreiche Erfahrungswerte im Bereich Fassade zurückgreifen können, so das Institut. Gleichzeitig werde die Gebrauchstauglichkeit der Konstruktionen und Baukörperanschlüsse bewertet, um auch den Anforderungen der RAL-Montage zu entsprechen. Attraktive Paketpreise für Nachweise, Zertifizierung, Baukörperanschlüsse und eine kostenlose Publikation auf der ift-Website sowie eine zeitlich nicht beschränkte Laufzeit würden Herstellern einen einfachen Einstieg in das Thema passivhaustaugliche Bauelemente bieten, ist sich das Institut sicher.
Auf der fensterbau/frontale wurde die Wicona Pfosten-/Riegel-Fassade WICTEC 50 HI als erste passivhaustaugliche Fassade mit der ift-Zertifizierung ausgezeichnet.
Folgende Anforderungen müssen passivhaustaugliche Fenster und Türen in Verbindung mit der Verglasung und den Abstandhaltern erfüllen:
- Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung: Ug = 0,7 W/(m²K)
- Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters: UW ≤ 0,80 W/(m2K)
- Der Psi-Einbau-Wert des Baukörperanschlusses beträgt max. 0,017 W/mK, daraus ergibt sich für den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters mit Berücksichtigung der Einbausituation eine Anforderung von UW ≤ 0,85 W/(m2K).
Die Ermittlung der UW-Werte mit einem validierten Berechnungsprogramm ist möglich. Die Messung ist jedoch das Referenzverfahren, auf dem die Berechnungen aufbauen. Sprossen bei Isolierverglasungen wurden auf Herstellerwunsch auch mit aufgenommen, die Psi-Werte werden berechnet. Darüber hinaus werden die Kennwerte für mehrere Baukörperanschlüsse für im Passivhaus übliche Wandaufbauten mittels Berechnung ermittelt.
Passivhaustaugliche Fassaden mit ihren Bauteilen werden an einer repräsentativen Referenzfassade beurteilt, die mit der Branche abgestimmt wurde. Die Anforderungen an Paneele, Glas und Fassade betragen:
- Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung: Ug = 0,7 W/(m²K)
- Wärmedurchgangskoeffizient der Paneele: Ug = 0,25 W/(m2K)
- Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade: max. UCW ≤ 0,7 W/(m²K)
Der Nachweis für passivhaustaugliche Tore befindet sich in Arbeit.