Glaswelt – Wir nehmen mal an, einem Monteur kippt beim Transport ein Fenster so unglücklich auf den Arm, dass der Arm bricht. Das ist doch ein Betriebsunfall, die Berufsgenossenschaft tritt dann für den Mitarbeiter ein. Was bedeutet das aber finanziell für den Arbeitgeber, sprich den Betriebsinhaber?
Paul van Gerven – Die Lohnfortzahlung an den verletzten Mitarbeiter wird von der Berufsgenossenschaft nicht getragen. Und das Krankengeld wird auch erst nach sechs Wochen gezahlt, bis dahin muss der Betrieb die Lohnkosten fortzahlen. Wenn der ausfallende Mitarbeiter noch dazu eine Fach- oder Führungskraft ist, die ersetzt werden muss, ist das mit gehörigem, teils auch finanziellem Mehraufwand verbunden. Da auf dem Markt derzeit akuter Fachkräftemangel herrscht, lässt sich ein Ersatz sicherlich nicht von heute auf morgen finden. Ist der Betrieb also gezwungen, neue Mitarbeiter zu suchen, dauert dies Zeit. Neue Kollegen müssen dann auch erst eingearbeitet werden. Andere Kollegen müssen in die Aufgaben der ausgefallenen Führungs- oder Fachkraft eingewiesen werden. Eventuell sind sogar Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Alles das kostet viel Zeit und Geld. Im schlimmsten Fall kann der Ausfall eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition sogar dazu führen, dass es zu Umsatzausfällen kommt oder noch schlimmer: Wegen Nichteinhaltung von Terminen könnten sogar Vertragsstrafen auf das Unternehmen zukommen. Für einen kleinen Betrieb kann das den wirtschaftlichen Ruin, den Untergang bedeuten.
Glaswelt – Gibt es denn Möglichkeiten, ein Unternehmen gegen genau diese Risiken abzusichern?
van Gerven – In Form einer betrieblichen Sozialleistung lässt sich maßgeschneidert vorsorgen. Eine solche zusätzliche Absicherung durch den Betrieb wird idealerweise so aufgeteilt, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber im Schadensfall davon finanziell profitieren und besser abgesichert sind. Der Arbeitgeber kann dann leichter finanzielle Einbußen oder die Suche nach neuen Fachkräften überbrücken. Es gibt sogar die Möglichkeit, einen solchen Ausfall von Mitarbeitern vom ersten Tag an aufzufangen.
Glaswelt – Und wie profitiert der Arbeitnehmer von dieser Absicherung?
van Gerven – Für den Arbeitnehmer bietet das eine zusätzliche finanzielle Unterstützung gegenüber dem unter Umständen knappen Krankengeld. Es deckt vielleicht mögliche Mehrkosten, die als Folge des Unfalls entstehen.
Dabei gilt auch hier wie bei fast allen Versicherungen, ganz genau zu prüfen, was die jeweilige Gesellschaft bietet. Dem Arbeitgeber nutzt es schließlich nichts, wenn er seine Angestellten gegen Arbeitsunfälle absichert, der Mitarbeiter aber beim Familienausflug mit dem Fahrrad einen Unfall hat. Ein Unfall ist nun einmal ein plötzliches, nicht vorhersehbares und unfreiwilliges Ereignis.—
Paul van Gerven wird im zweiten Teil dieser Reihe auf das Thema Berufsunfähigkeit und ihre Absicherung für Mitarbeiter und Betrieb genauer eingehen.