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Veranstaltungen

Alles über die neue EU-Bauproduktenverordnung

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) wurde bereits von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nun kommen mit der verabschiedeten BPVo neue Spielregeln auf die Fenster- und Fassadenbranche zu. Die am 17. und 18. 01. in Rosen­heim stattfindende Fachtagung, die gemeinsam vom VFF, BF und ift veranstaltet wird, ver­mittelt die rechtlichen Grundlagen, zeigt Änderungen und Haftungsrisiken auf und gibt Tipps für die Um­setzung zur Kennzeichnung, Leistungserklärung und Nutzung der vorhandenen Nachweise (ITT).

Die wesentlichen Kernelemente, wie die Pflicht zur CE-Kennzeichnung, die Verpflichtung zur WpK, die Erstprüfung (ITT) sowie die Einhaltung der harmonisierten Normen bleiben zwar gleich, aber es gibt doch etliche Änderungen, die es in sich haben.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die „Leistungserklärung“ durch den Hersteller, mit der er die Verantwortung und Haftung für die Konformität (Übereinstimmung) des Bauprodukts mit der erklärten Leistung übernimmt.

Auf der Fachtagung wird neben ift-Institutsleiter Ulrich Sieberath, Prof. Christian Niemöller (Rechtsanwaltskanzlei SMNG), Dr. Bernhard Schneider vom BMVBS, Kerstin Abend vom DIBt sowie ift-Referenten Grundlagen und Tipps zur Umsetzung vermitteln.

Am 17.01. steht neue Bauproduktenverordnung im Fokus der Referenten. Der zweite Veranstaltungstag widmet sich am 18.01. der CE-Kennzeichnung.

Kontakt und Anmeldung
ift Akademie, Tel. (0 80 31) 261 21 22, ­E-Mail: akademie@ift-rosenheim.de
Ort: Kultur + Kongresszentrum, Rosenheim