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Werden über 85 % von Bodenfundamenten bei Sicht- und Sonnenschutz falsch ausgeführt?

Fundamente? Dann bitte richtig!

Die Frage ist eigentlich sehr einfach zu beantworten. Durch die gesamte Konstruktion einer Pergola oder eines Schirmes inklusive Fundament muss sichergestellt sein, dass die auftretenden Lasten, über das Tragwerk auf das Fundament in den Baugrund abgegeben werden können. Dabei darf es weder zu übermäßigen Verformungen in der Konstruktion noch zu Setzungen oder Lageänderungen der Fundamente kommen. Beim Lastansatz sollte auch berücksichtigt werden, dass die Konstruktion ggf. nachträglich verändert werden könnte, so das höhere Lasten als ursprünglich geplant auftreten (z. B. Glasschiebewände etc. ). So weit so klar?

Grundsätzlich sollten Fundamente immer durch einen Fachplaner bemessen werden, um sicherzustellen, dass der Gründungskörper richtig dimensioniert ist.

Foto: Olaf Vögele

Grundsätzlich sollten Fundamente immer durch einen Fachplaner bemessen werden, um sicherzustellen, dass der Gründungskörper richtig dimensioniert ist.
Das Ausrichten und fixieren der Bodenhülse muss ­immer sichergestellt werden, um ein Verrutschen ­derer beim Betonieren zu vermeiden.

Foto: Olaf Vögele

Das Ausrichten und fixieren der Bodenhülse muss ­immer sichergestellt werden, um ein Verrutschen ­derer beim Betonieren zu vermeiden.

Was gilt es zu berücksichtigen?

Häufig sind Pergolamarkisen und Lamellendächer etc. genehmigungspflichtige bauliche Anlagen. Hierzu sind entsprechende bautechnische Nachweise zu erbringen (z. B. Statik). Dabei werden die Konstruktion, Verbindungsmittel und Fundamente rechnerisch nachgewiesen. Sämtliche zum Einsatz kommende Produkte müssen daher zwingend über entsprechende bautechnische Zulassungen verfügen.

Gründungsmittel die keine entsprechenden Prüfzeugnisse bzw. validen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung stellen (Bodenankern oder Schraubfundamenten) sind dabei kritisch zu sehen und unbedingt in Rücksprache mit einem Statiker zu verwenden.

Vorgaben beachten

Grundlage der endgültigen Fundamentbemessung muss die zu ermittelnde Bodenbeschaffenheit (Bodenklassifizierung nach Homogenbereichen) sowie ggf. der statische Nachweis der Tragfähigkeit sein. Gemäß DIN 18300 sind Labor- und Feldversuche nicht zwingend gefordert. Die Zuordnung von beispielsweise Boden zu bestimmten Homogenbereichen erfolgt ab der VOB/C DIN 18300 Ausgabe 2015-08 nun anhand der folgenden vorgeschriebenen Eigenschaften und Kennwerte.Gleiches gilt auch für die Verwendung von Befestigungsmitteln.

Diese müssen über eine entsprechende ETA-Zulassung verfügen und z. B. für den Einsatz im dauerhaft nassen Bereich (Prüfung ETA-Zulassung) geeignet sein (siehe GLASWELT Artikel Seite 50). Für die Ausführung von Fundamenten ist in der Regel Standardbeton zu verwenden.

Für Standardbeton werden durch DIN EN 206-1/DIN 1045-2 exakte Vorgaben für den Anwendungsbereich, die Betonzusammensetzung und die Festlegung gegeben. Der Beton muss in seiner Güte der ETA-Zulassung der Befestigungsmittel entsprechen! Das betrifft auch vorgeschriebene Trocknungs- bzw. Aushärtungszeiten. Um die Stabilität von Beton zu erhöhen, wird eine Armierung – auch Bewehrung genannt – eingesetzt, die die Tragfähigkeit und den Widerstand des Betons gegenüber Witterungseinflüssen erhöht. Die Armierung absorbiert sowohl Zugspannungen als auch Druckkräfte. Die Armierung kommt entweder in Form von Stahlbeton-Matten, -Stäben oder -Stahlbügeln in unterschiedlichen Durchmessern zum Einsatz. Evtl. Vorgaben werden ggf. durch den Hersteller der Pergola gemacht. Fundamente müssen immer frostfrei gegründet werden. Dabei müssen Fundamente zwischen 80 – 120 cm tief ausgeführt werden. Zur Sicherheit sollte unter dem Fundament zusätzlich eine kapillarbrechende Schicht angeordnet werden muss. Für die meisten Bauvorhaben ist eine Schotterschicht mit der Körnung 16/32 mm völlig ausreichend.

Olaf Vögele

Sicher auf der Bodenhülse verschraubt, können die Schirme bis zu den angegebenen Maximalwerten Wind des Herstellers sicher verwendet werden.

Foto: Olaf Vögele

Sicher auf der Bodenhülse verschraubt, können die Schirme bis zu den angegebenen Maximalwerten Wind des Herstellers sicher verwendet werden.
Vorgaben der Hersteller bei Fundamenten müssen beachtet werden.

Foto: Markilux

Vorgaben der Hersteller bei Fundamenten müssen beachtet werden.
Für die Ausführung von Fundamenten ist in der Regel Standardbeton C25/30 zu verwenden.

Foto: Olaf Vögele

Für die Ausführung von Fundamenten ist in der Regel Standardbeton C25/30 zu verwenden.

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