Die Baubehörden verlangen in Deutschland für jede Art von Bauwerk ab einer gewissen Größe oder regionalen Bestimmungen Standsicherheitsnachweise, die zur Erteilung deiner Baugenehmigung durch den Antragsteller vorgelegt werden müssen. Die entsprechenden Nachweise, die man je nach Einsatzfall führen muss, unterscheiden sich je nach Art des Bauwerks, und sind in den Eurocodes vorgeschrieben.
Eurocodes im Bereich Outdoor Living
Weitere Besonderheiten
Die neue DIN 18008 Glas im Bauwesen ist seit Mai 2020 in Kraft, und gibt den aktuellen Stand der Technik vor. Die Verbindung zu Normen und Baurecht muss beim Einsatz von Glas berücksichtigt werden. Der Planer hat dazu jeweils eine Risikobeurteilung vorzunehmen, bei der der Einsatz Sicherheitsglas geprüft werden muss.
Auch die Standsicherheit des Fundamentfußes wird durch verschiedene Kriterien nach DIN EN 1997 bestimmt. Alle erdstatischen Standsicherheitsnachweise werden dabei pro Lastfallkombination geführt. Die entsprechenden Bodenklassen bzw. Homogenbereiche sind zwingend zu beachten.
Bewegliche Konstruktionen
Fliegende Bauten sind gemäß Definition der Landesbauordnungen „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden“, und damit in der Regel genehmingungspflichtig. Genehmigungspflichtige fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Deshab sollte je nach Anlagengröße und Art der Ausführung (z. B. temporärer Aufbau in einer Fußgängerzone) vorher geprüft werden, ob evtl. Genehmigungsschritte notwendig sind.