Der nachweisbar höchste Anteil aller Einbrüche in Wohnungen und Privathäusern wird von Tätern bzw. Gelegenheitstätern durchgeführt, die vorher nicht wissen, was in dem von ihnen auserwählten Objekt „zu holen“ ist. Die Beute und der Schaden stehen deshalb sehr oft in keinem Verhältnis.
Beschädigte Fenster sind das Problem
Täter – mit großen Schraubendrehern und anderen Einbruchwerkzeugen ausgerüstet – hinterlassen immer massive Beschädigungen an Türen und Fenstern, die zwar den oder die Täter eventuell davon abhalten konnten in das Gebäude einzudringen, jedoch der durch die Einbruchversuche hinterlassene Schaden an Rahmen, Flügel und Glas ist stets enorm hoch. Man kann sich gut vorstellen, welcher finanzielle Aufwand erbracht werden muss um ein solches Fenster oder Terrassentür mit allen erforderlichen Maurer-, Stemm- und Putzarbeiten zu ersetzen. Außerdem muss bedacht werden, dass kein Schreiner, kein Metallbauer dieses beschädigte Fenster oder die Terrassentür sofort austauschen kann. So müssen betroffene Personen nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch mehrere Wochen mit dem überwundenen oder stark beschädigten Fenster bzw. Tür leben, da sie bei jedem Hersteller einer gewissen Herstellungszeit unterliegen. Wären bei diesen Objekten zusätzlich “stabile” Rollläden vor den Fenstern und Türen montiert worden, dann hätte sich der Täter einige Zeit lang damit beschäftigen müssen, um die zusätzliche Barriere in Form von Rollladenstäben zu zerstören und Führungsschienen zu deformieren bzw. zu verbiegen. Mit dem Wissen, dass hinter dem herabgelassenen Rollladen immer noch ein geschlossenes Fenster ist, geben die allermeisten Täter ihr Vorhaben auf, bzw. gelangen erst gar nicht an das Fenster um dieses aufzuhebeln.
5 Punkte sind besonders wichtig
Veröffentlichungen des Bayerischen Landeskriminalamts bestätigen, dass sich durch mechanische Sicherungen wie z. B. auch einbruchhemmende Rollläden Täter abhalten lassen. Deshalb sind 5 Punkte bei der Ausführung von einbruchhemmenden Rollläden zu beachten. Der Rollladenpanzer selbst muss aus widerstandsfähigem Material (1) sein und gegen Hochschieben (2) und Herausreißen (3) gesichert sein. Führungsschienen müssen gegen Aufhebeln (4) gesichert und der Rollladenkasten schwer zugänglich (5) ausgeführt werden. Die Prüfrichtlinien für einbruchhemmende Rollläden wurden vom Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS) erarbeitet und sind heute in ihrer Ausführung als Europäische Prüfnorm EN 1627 richtungsweisend.
Als weiterer wichtiger Punkt wird die Montage angesetzt. Hier ist es dringend erforderlich, dass geschultes Personal beste Kenntnisse über Baustoffe und Befestigungstechnik hat. Mit dem Seminar „Mechanische Einbruchhemmung“ bietet der Bundesverband seinen Mitgliedern regelmäßig Schulungen an. Wenn ein Rollladen die Prüfungen in einem der zugelassenen Prüfinstitute in einer RC Klasse bestanden hat, kann der Hersteller eine Aufnahme in die Herstellerliste für geprüfte einbruchhemmende Rollläden des Bayerischen Landeskriminalamts beantragen.
Interview mit …
… Bernd Heydebreck, der auch als Mitglied des Fachausschusses für „Einbruchhemmende Rollläden“ im BVRS als ausgewiesener Experte gilt.
GLASWELT – Was macht einen Rollladen aus?
Bernd Heydebreck – Heydebreck optimiert seine eingesetzten Rollladenstäbe, um dem negativen Trend der ständig schwächer und billiger werdenden Rollladenstäbe entgegenwirken zu können. Das betrifft den Stab, wie auch die Arretierungen, etc.
GLASWELT – Welche Anforderungen erfüllen Sie damit?
Heydebreck – Unsere Produkte erfüllen mindestens die Anforderungen “Zugriffschutz” der DIN EN 13659:2015. außerdem sind diverse unserer Produkte nach DIN EN 1627 in den Klassen RC2 und RC3 geprüft.
GLASWELT – Wo sehen Sie die größten Probleme?
Heydebreck – Im Bereich der PVC-Rollläden. Die novellierte Rollladen-Norm E-DIN 18073 weist auf „Anforderungen an Rollläden mit Einbruchhemmung“ hin. Hier wird klar definiert, dass wenn ein Bauherr auch nur „einfachste“ Einbruchhemmung wünscht, dass der Rollladen-Fachbetrieb ausschließlich Rollläden der höchsten Windwiderstandsklasse 6 einbauen darf. PVC-Rollläden sind dann nicht mehr zulässig.
GLASWELT – Was ist noch zu beachten?
Heydebreck – Nur ein herabgelassener einbruchhemmender Rollladen erfüllt seinen Zweck. Die Automatisierung spielt deshalb eine wichtige Rolle.